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„Würdevolles Gedenken“

Sachsens Justizminister Jürgen Martens verteidigt ein schärferes Versammlungsrecht

FP 05.01.2010


Dresden. Sachsens Justizminister Jürgen Martens (FDP) verteidigt die umstrittene Verschärfung des Versammlungsrechts. Es könne helfen, unschöne Bilder aus Dresden am 13. Februar zu verhindern, sagte Martens im Gespräch mit Hubert Kemper.




Freie Presse: Ihre Koalitionsregierung will im Januar ein verschärftes Versammlungsgesetz verabschieden. Waren Sie als Oppositionspolitiker nicht gegen Einschränkungen?




Jürgen Martens: Ich war gegen Regelungen, die das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit von der Auslegung der Ordnungsbehörden abhängig gemacht hätten. Der Gesetzentwurf der früheren Koalition sah zu viele Einschränkungen vor, sowohl was den Versammlungsort als auch dessen Zeitpunkt betrifft.


Freie Presse: Die Opposition wirft Ihnen vor, den Teufel mit dem Beezlebub austreiben zu wollen.


Martens: Wenn Sie damit die Linkspartei meinen, dann müsste diese eigentlich froh sein, wenn wir künftig einen Teil ihres Klientels von Demonstrationszügen trennen, die uns seit Jahren Kopfzerbrechen, Imageverlust und hohe Kosten verursachen. Im Vordergrund steht doch das Bemühen, ein würdevolles Gedenken anlässlich der Wiederkehr des Tages der Zerstörung Dresdens am 13. Februar zu erreichen. Wenn linke Chaoten Polizeiautos umwerfen, dann hat das ja weniger mit Recht auf Meinungsfreiheit als mit Zerstörungswut zu tun.

Freie Presse: Antifaschistische Demonstranten reklamieren für sich, auf Rufweite an NPD-Demonstranten vordringen zu dürfen.


Martens: Genau das soll der Gesetzentwurf verhindern, indem er eine weiträumige Trennung der Rechtsextremisten von den Demonstranten bewirkt, die ein friedliches Gedenken im Auge haben. Dieses würdevolle, stille Gedenken würde doch durch ein Aufeinanderprallen beider Gruppen zerstört. Daran können wir ebenso wenig ein Interesse haben wie an der Aufwertung des braunen Aufmarsches.




Freie Presse: Sie wecken den Eindruck, dass per Gesetz die Massenkundgebung der Neonazis aus dem Blickfeld der Öffentlichkeit verbannt werden könnte.




Martens: Nein, aber wir können unschöne Bilder aus Dresden verhindern, indem wir den Fokus auf den geschützten Bereich richten – also rund um die Frauenkirche. Indem wir das Versammlungsgesetz des Bundes in Landesrecht übernehmen, geben wir den Ordnungsbehörden die Mittel, Demonstrationen zu verhindern oder von Auflagen abhängig zu machen. Im Klartext: Ein Nazi-Aufzug kann um die Innenstadt herumgelenkt werden.




Freie Presse: Greift das nicht bereits in das Demonstrationsrecht ein?




Martens: Nicht, wenn damit Gewalttätigkeit abgewendet werden kann. Natürlich hat das Gesetz die Grenzen die Verfassung zu beachten. Ich vergleiche das mit einem Spielfeld: Die Linien können wir nicht verändern, bestenfalls nachzeichnen.

5.01.2010