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Wirksame Entschädigung für Gewaltopfer gefordert

LR 29.10.2009


Dresden Die Entschädigung von Kriminalitätsopfern wird nach Expertenansicht in Sachsen nur unzureichend umgesetzt. Die Anzahl der Anträge nach dem Opferentschädigungsgesetz und deren Bewilligung sei „verschwindend gering“, sagte der Landesvorsitzende des Weißen Rings, Dieter Haußmann, am Mittwoch auf dem ersten Sächsischen Opferschutztag in Dresden.

Nach Angaben von Haußmann haben im vergangenen Jahr von den insgesamt 7308 Gewaltopfern nur 870 einen Antrag auf Entschädigung beim Kommunalen Sozialverband Sachsen eingereicht. „725 erledigte Anträge klingen zwar viel, ein Großteil stammt jedoch noch aus den Vorjahren“, betonte Dieter Haußmann. Aus dem Jahr 2008 seien lediglich 187 Anträge bewilligt worden, 381 wurden abgelehnt. Anspruch auf Entschädigung haben laut dem Opferentschädigungsgesetz (OEG) Opfer von

Gewaltverbrechen, die etwa durch Körperverletzung, Sexualdelikte oder Vernachlässigung einen körperlichen Schaden erlitten haben. 40 Prozent der Kosten trägt dabei der Bund, 60 Prozent das Land.

 


Fehlende Informationen

Die Antragstellung kommt Haußmann zufolge in Sachsen zu kurz. Als Grund vermutet er fehlende Information: „Wir fordern, dass Betroffenen bereits bei der Erstattung einer Anzeige Informationen über Hilfsangebote und Entschädigungsrechte vermittelt werden“, sagt er. Die Bearbeitung der Anträge dauere außerdem „wesentlich zu lang“. Zudem kritisierte er, dass in Fällen, in denen kein Täter ermittelt werden konnte, in der Regel nicht zugunsten des Opfers entschieden werde. „Dabei ist häufig erkennbar, dass das Opfer sich die Verletzung nicht selbst zugefügt haben kann“, gab er zu bedenken. Die Durchsetzung des Opferentschädigungsgesetzes, die bundesweit als Problem gilt, war am Mittwoch neben dem zweiten Opferrechtsreformgesetz Thema auf dem ersten Sächsischen Opferschutztag, in Dresden initiiert durch den Landesverband vom Weißen Ring. Justizminister Jürgen Martens (FDP) sagte den Opfern von Straftaten bei Gericht Begleitung und Hilfe zu. „Der Schutz und die Rechte der Opfer von Verbrechen gehören nicht an den Rand, sondern ins Zentrum des Strafverfahrens“, sagte er und sprach sich für mehr Beratungsangebote aus.

 


440-mal Hilfe geleistet

Der gemeinnützige Verein Weißer Ring hat nach eigenen Angaben in Sachsen im vergangenen Jahr in 440 Fällen Opferhilfe geleistet. Dabei ging es in 135 Fällen um Sexualdelikte und in 135 Fällen um Körperverletzung. In diesem Jahr wurden bis Ende September genau 259 Fälle bearbeitet, darunter 80 Fälle von Körperverletzung und 70 Sexualdelikte. ddp/dpa/wor

29.10.2009