Wenn die Verwaltungsreform stockt, tröstet sich Buttolo mit untauglichen Vorschlägen

FDP lehnt Ausweitung der DNA-Analyse ab
Der sächsische Innenminister, Albrecht Buttolo (CDU), hat erneut gefordert, dass die Abgabe einer DNA-Probe künftig Standardbestandteil der erkennungsdienstlichen Behandlung durch die Polizei sein soll. Dazu erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag, Dr. Jürgen Martens:
"Offensichtlich zweifelt der Innenminister am Erinnerungsvermögen der Öffentlichkeit. Noch vor wenigen Tagen erneuerte Buttolo seine Forderung nach einer Sexualstraftäterdatei, nun kommt die Ausweitung der DNA-Analyse wieder auf den Tisch. Im halbjährlichen Rhythmus zieht Buttolo einen seiner rechtsstaatlich höchst bedenklichen Pläne aus der Schublade. Wenn es mit der Verwaltungsreform mal wieder nicht voran geht, tröstet sich der Innenminister offenbar mit seinen altbekannten und untauglichen Vorschlägen.
Die DNA-Entnahme ist aus gutem Grund nur beim Verdacht einer Straftat von erheblicher Bedeutung oder einer Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung zulässig. Die Entnahme bei allen Tatverdächtigen wäre völlig unverhältnismäßig und für eine Vielzahl von Straftaten zudem ungeeignet. So ist die DNA-Entnahme für die Aufklärung von Wirtschaftsstraftaten offensichtlich untauglich.
DNA-Proben dürfen gemäß Strafprozessordnung nur mit Genehmigung eines Richters entnommen werden. Sollte dies zukünftig bei allen Straftaten geschehen, wäre der damit verbundene Arbeitsanfall für die Gerichte nicht mehr zu bewältigen. Buttolo könnte mit seinem Übereifer bei der Strafverfolgung die Gerichte lahm legen und damit eine ernsthafte Strafverfolgung sogar behindern.
Dieser Vorschlag ist ein weiteres Beispiel für die ständigen Versuche der Staatsregierung, die Bürgerrechte in Sachsen immer stärker einzuschränken."
14.09.2007



