Versagen der Aufsicht durch das Innenministerium hat Verfassungsschutz-Affäre erst möglich gemacht
Heute wurde im 2. Untersuchungsausschuss des Sächsischen Landtags Sachsens früherer Innenminister Dr. Thomas de Maizière (CDU) vernommen. In seiner Aussage verteidigte de Maizière die Verfahrensweise des Landesamtes für Verfassungsschutz. Dieses hatte trotz des Urteils des Sächsischen Verfassungsgerichtshofes die Beobachtung angeblicher krimineller Netzwerke fortgesetzt.
Dazu erklärt Dr. Jürgen Martens, innen- und rechtspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag:
"De Maizière konnte nicht aufklären, warum das Landesamt für Verfassungsschutz die ganze Zeit offenbar vollkommen unkontrolliert gearbeitet hat. Selbst nach dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs, das die Beobachtungstätigkeit weitgehend eingeschränkt hatte, ordnete er an, dass weiter ermittelt werden soll. Es ist weiter fraglich, ob damals überhaupt genügend Anhaltspunkte für ein solches Vorgehen gegeben waren.
Der ehemalige Innenminister wollte trotz erheblicher Unklarheiten weiter ermitteln lassen - selbst wenn dies möglicherweise verfassungswidrig war. Diese Entscheidung und das Versagen der Aufsicht haben die Verfassungsschutz-Affäre erst möglich werden lassen."



