Verheerendes Urteil des Prüfberichtes

Regierung darf Arbeit des Ausschusses nicht länger behindern
Zur Vorstellung des Abschlussberichtes über die Untersuchung des Landesamtes für Verfassungsschutz erklärte Dr. Jürgen Martens, innen- und rechtspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag:
"Der heute vorgestellte Untersuchungsbericht des Prüfteams um den ehemaligen Bundesrichter Dietrich Beyer macht deutlich, wie groß der Aufklärungsbedarf zur Arbeit des Landesamtes für Verfassungsschutz im Zusammenhang mit der Korruptionsaffäre tatsächlich ist.
Selbst der von der Staatsregierung beauftragte Bericht stellt haarsträubende Verstöße gegen Rechtsvorschriften und Grundregeln der Arbeit für Verfassungsschutzbehörden fest. Eine Kontrolle von Informationsbeschaffung und Informationsauswertung fand nie statt. Eine Aufsicht durch das Ministerium gab es nicht.
Die Schlapphüte konnten anscheinend machen, was sie wollten. Inwieweit der Bericht alle Einzelheiten der Misere aufzeigt, muss hinterfragt werden. Den Prüfern um den Bundesrichter a.D. waren längst nicht alle Quellen zugänglich.
So hat das Prüfteam nur mit einem einzigen Mitarbeiter des betroffenen Referats im Landesamt gesprochen. Ausgerechnet dieser Mitarbeiter war in die fraglichen Vorgänge nicht einbezogen. Dies zeigt, wie wichtig gerade jetzt die lückenlose Aufklärung der Vorgänge um die sogenannte Korruptionsaffäre und die Arbeit des LfV durch den Untersuchungsausschuss ist.
Die Zeugen, die Beyer und seine Mitstreiter nicht befragen durften, werden früher oder später vor dem Untersuchungsausschuss aussagen müssen. Der Prüfbericht kann nur ein Anfang sein. Die Staatsregierung sollte die weitere Aufklärung nicht länger behindern."
10.10.2007



