Verfassungsschutz an die kurze Leine nehmen!
Zur heutigen Anhörung zweier Gesetzentwürfe zur parlamentarischen Kontrolle des Verfassungsschutzes im Innenausschuss des Landtags erklärt Dr. Jürgen Martens, innen- und rechtspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag:
"Noch nie hat sich ein Landesverfassungsschutz so weit von der Dienst- und Fachaufsicht des Innenministeriums entfernt wie in der sächsischen Verfassungsschutz-Affäre. Unter den Augen des sächsischen Innenministeriums konnte das Amt jahrelang Verfassungsbruch begehen.
Insofern verwundert es, dass die Staatsregierung nicht einmal ansatzweise in Erwägung zieht, den Verfassungsschutz enger an das Innenministerium zu binden, indem man es dort als Abteilung eingliedert. In der Mehrzahl der Bundesländer ist dieses Modell bereits Realität.
Der sächsische Verfassungsschutz muss nach den jetzigen Erkenntnissen an einer sehr kurzen Leine gehalten werden. Dazu muss die Parlamentarische Kontrollkommission ein wirksames Gremium sein, das seine Funktion auch wirklich ausüben kann. Letztendlich ist aber immer noch der Innenminister für die Arbeit des Verfassungsschutzes verantwortlich - dies kann er auch nicht auf das Parlament abwälzen."
5.06.2008



