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Verfahrensdauer der Sozialgerichte für Betroffene unzumutbar

Justizminister offensichtlich ohne Konzept


Justizminister Geert Mackenroth (CDU) hat heute die Leistungsbilanz der sächsischen Justiz 2008 vorgestellt. Nach seiner Auffassung verfügt der Freistaat Sachsen über einen "schnellen Rechtsstaat von hoher Qualität".


Dazu erklärt Dr. Jürgen Martens, der innen- und rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag:


"Die vom Justizminister vorgelegte Statistik täuscht über die wahren Umstände hinweg. Einerseits macht sie deutlich, dass die Ausgaben für die Justiz trotz zurückgehender Personalzahlen um über 40 Millionen Euro auf 544 Millionen Euro im Jahr 2008 angestiegen sind. Andererseits ist die Verfahrensdauer in der Sozialgerichtsbarkeit weiterhin unzumutbar.

So dauern die Verfahren durchschnittlich 12,7 Monate. Die Zahl der Hartz-IV-Verfahren vor den Sozialgerichten ist im Vergleich zum Vorjahr nochmals deutlich auf 18.414 gestiegen. Das ist ein Zuwachs um rund 38 Prozent. Ob sich der vom Justizminister angekündigte Rückgang der Klagen im ersten Quartal 2009 positiv auf die Bearbeitungszeiten auswirkt, muss abgewartet werden.


Auch bei den Verwaltungsgerichten sind die Verfahren, trotz eines leichten Rückgangs, mit jetzt durchschnittlich 19,8 Monaten immer noch viel zu lang. Dieser Zustand ist vor allem aus verfassungsrechtlicher Sicht bedenklich.


Der Justizminister ist seit Jahren nicht in der Lage, die Verfahrensdauern merklich zu verkürzen. Daher ist er jetzt in der Pflicht, endlich wirksame Maßnahmen zur Verbesserung der Situation an den Sozial- und Verwaltungsgerichten einzuleiten."


7.05.2009

11.05.2009