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Thema: Sachsen begrüßt Urteil zur Sicherungsverwahrung

MDR Sachsenspiegel, 04. Mai 2011


Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die sogenannte Sicherungsverwahrung ist rechtswidrig. Auch in Sachsen betrifft dies Straftäter deren Zukunft unklar ist.


Jürgen Martens, Justizminister (FDP): „Auch nach dem Verfassungsgerichtsurteil ist es so, dass nur diejenigen auch aus der Sicherheitsverwahrung entlassen werden, von denen zunächst keine akute Gefahr ausgeht. In dem Moment, wo die hochgradige Gefahr schwerster Straftaten auch weiterhin besteht, kann auch nach wie vor die Sicherungsverwahrung bleiben, beziehungsweise verhängt werden […] Zur Angst besteht aufgrund des Urteils überhaupt kein Anlass, aber in der Gesetzgebung werden wir uns jetzt intensiv damit beschäftigen müssen, wie wir den Schutz der Allgemeinheit vor gefährlichen Straftätern und deren Straftaten in Zukunft besser ausgestalten und wirksamer ausgestalten können.“ (Min.00:33)

http://www.mdr.de/sachsenspiegel/8550791.html

5.05.2011