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Streit um schärferes Versammlungsrecht

SZ 13.10.2009


Von Gunnar Saft                                 SAFT.GUNNAR@DD-V.DE




CDU und FDP wollen Aufmärsche von Rechten landesweit einschränken – Opposition und Juristen

warnen vor Fehlschlag.


Sachsens neue Regierungskoalition von CDU und FDP steht vor ihrer ersten heiklen Bewährungsprobe:

Angesichts des regelmäßigen Missbrauchs von historisch bedeutsamen Orten und Jahrestagen durch Neonazis will man bereits im November einen Gesetzentwurf für ein verschärftes Versammlungsrecht in den Landtag einbringen. So soll künftig verhindert werden, dass Rechtsextremisten Gedenktage wie den anlässlich der Zerstörung Dresdens im Jahr 1945 durch eigene Aufmärsche zweckentfremden und stören können. Noch vor dem 13. Februar 2010, dem 65. Jahrestag der Bombardierung der Elbestadt, soll das Gesetz in Kraft treten.




Erster Anlauf klar gescheitert

Die schwarz-gelbe Koalition startet damit unter enormem Zeitdruck ein Projekt, an dem das vorherige Regierungsbündnis zwischen CDU und SPD scheiterte. Dort hatte man schon Anfang 2008 einen konkreten Entwurf vorgelegt. Demnach sollten Behörden Versammlungen an bestimmten Tagen und Orten verbieten können, wenn die Gefahr besteht, dass die Aufmärsche die

Würde der Opfer der Nazi-Herrschaft oder von Kriegsopfern verletzen. Als Erinnerungsorte sollten auf die Weise besonders die Synagogen in Dresden und Görlitz, Gedenkstätten und ehemalige Konzentrationslager, aber auch die Frauenkirche in Dresden sowie das Leipziger Völkerschlachtdenkmal geschützt werden. Der Haken: Es blieb nur beim Versuch. CDU und SPD konnten sich nie auf eine endgültige Gesetzesfassung einigen. Ein Grund für das Scheitern sind die hohen juristischen Hürden, die

vor einer Verschärfung des Versammlungsrechts stehen. Experten wie der Dresdner Rechtsprofessor Jochen Rozek verweisen darauf, dass Einschränkungen kaum oder nur schwer möglich sind. Das neue Gesetz könnte allenfalls symbolische

Bedeutung haben. Den Bedenken wollen CDU und FDP nun gemeinsam trotzen. „Wir werden in dem Rahmen, den uns

das Grundgesetz vorgibt, alle rechtlichen Möglichkeiten nutzen, Sachsen und seine Einwohner vor gewalttätigen Extremisten zu schützen, die die Versammlungsfreiheit missbrauchen. Es gilt zu verhindern, dass Dresden regelmäßig zum 13. Februar Schauplatz von Ausschreitungen wird“, gibt sich Justizminister Jürgen Martens (FDP) optimistisch. Ihm attestiert der liberale

Fraktionschef Holger Zastrow. „Die bisherige Gesetzeslage hat offenbar nicht ausgereicht. Es gibt dringend Handlungsbedarf.“




Stadt Dresden soll handeln

Bisher weiß man aber immer noch nicht, wie man das Problem löst. Die Rechtsexperten der Koalition, die zurzeit über dem Papier brüten, räumen hinter vorgehaltener Hand ein, dass man durchaus „Angst vor einer Bauchlandung“ hat. Umso lautstarker meldet sich jetzt die Opposition. Einen „schlechten Treppenwitz“ nennt die Linksfraktion das Vorhaben. Sollte die Versammlungsfreiheit

tatsächlich eingeschränkt werden, würde man nicht nur Nazi-Demos zum 13. Februar verbieten, sondern auch Demonstrationen

von Demokraten an diesem Tag unmöglich machen. Grüne und SPD lehnen den Koalitionsplan ebenfalls ab. „Wir dürfen

wegen Nazis keine freiheitlichen Grundrechte opfern“, heißt es einhellig. Auf die Provokationen der Rechten müsste weiter mit viel Bürgerengagement reagiert werden. Außerdem, so die Abgeordnete Sabine Friedel (SPD), seien die Kommunen gefragt. Bei absehbaren Gefahren könnten rechte Aufmärsche schon heute im Einzelfall verboten werden. „Auch Dresden sollte dabei

intensiver hinschauen als bisher.“

 

14.10.2009