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Staatsregierung muss Notfallplan für Rettungsdienst vorlegen

Das Oberlandesgericht in Dresden hat heute über die strittige Vergabe von Aufträgen für Notfallrettung und Krankentransport entschieden. Ein Leipziger Unternehmen will erreichen, dass die Leistungen nach dem Vergaberecht und nicht nach vereinfachten Regeln des sächsischen Rettungsdienstgesetzes ausgeschrieben werden. Das Oberlandesgericht wollte zugunsten des Unternehmens entscheiden, muss aber, da es von der Entscheidung eines anderen Oberlandesgerichts abweichen will, die Sache dem Bundesgerichthof vorlegen.

Dazu erklärt Dr. Jürgen Martens, innen- und rechtspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag:

"Es ist jetzt so gut wie unmöglich, fristgerecht bis zum 1. Januar 2009 ein Auswahlverfahren durchzuführen. Da bis zu diesem Zeitpunkt keine Verträge abgeschlossen werden können, drohen Schadenersatzforderungen von Bewerbern. Das Oberlandesgericht hat nur eine sechsmonatige Notfrist zugebilligt, in der die Aufgabe des Rettungsdienstes durch die bisherigen Leistungserbringer fortgeführt wird. Eine Weiterentwicklung des Rettungsdienstes wird so blockiert. Eine Personal- und Kostenplanung ist schlichtweg nicht möglich. Die Staatsregierung hat für diese absehbare Notlage absolut keine Vorsorge getroffen. Ein Weiterwursteln mit unzulässigen Auswahlverfahren ist ausgeschlossen. Die Staatsregierung muss schnellstmöglich einen Notfallplan und zulässige Ausschreibungskriterien vorlegen."

4.07.2008