Staatsregierung muss Notfallplan für Rettungsdienst vorlegen

Dazu erklärt Dr. Jürgen Martens, innen- und rechtspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag:
"Es ist jetzt so gut wie unmöglich, fristgerecht bis zum 1. Januar 2009 ein Auswahlverfahren durchzuführen. Da bis zu diesem Zeitpunkt keine Verträge abgeschlossen werden können, drohen Schadenersatzforderungen von Bewerbern. Das Oberlandesgericht hat nur eine sechsmonatige Notfrist zugebilligt, in der die Aufgabe des Rettungsdienstes durch die bisherigen Leistungserbringer fortgeführt wird. Eine Weiterentwicklung des Rettungsdienstes wird so blockiert. Eine Personal- und Kostenplanung ist schlichtweg nicht möglich. Die Staatsregierung hat für diese absehbare Notlage absolut keine Vorsorge getroffen. Ein Weiterwursteln mit unzulässigen Auswahlverfahren ist ausgeschlossen. Die Staatsregierung muss schnellstmöglich einen Notfallplan und zulässige Ausschreibungskriterien vorlegen."



