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Staatsregierung brüskiert Parlament

Tiefpunkt im Agieren des zuständigen Innenministeriums erreicht

Zur Herausgabe von Ermittlungsakten an Betroffene im Zusammenhang mit der Verfassungsschutzaffäre und entsprechenden Medienberichten erklärt Dr. Jürgen Martens, innen- und rechtspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag:


"Das Agieren der Staatsregierung in der Korruptionsaffäre hat einen neuen Tiefpunkt erreicht. Dem Untersuchungsausschuss wird die Akteneinsicht unter anderem mit der Begründung verweigert, dass dieser den Geheimschutz nicht gewährleisten könne und dies staatsanwaltliche Ermittlungen gefährden würde.


 

Die Staatsregierung selbst aber gibt die Akten ohne Bedenken an Anwälte von Betroffenen heraus. Im Ergebnis ist genau das geschehen, was die Staatsregierung mit der Weigerung, die Akten dem Untersuchungsausschuss zugänglich zu machen, vorgibt, verhindern zu wollen – die Akten sind in die Öffentlichkeit gelangt. Mir ist zudem nicht bekannt, dass die betroffenen Anwälte in irgend einer Form sicherheitsüberprüft und entsprechend eingestuft sind – ein weiterer Grund mit dem die Staatsregierung Weigerung rechtfertigt, die Akten an den Untersuchungsausschuss herauszugeben.


Offensichtlich möchte die die Staatsregierung testen, wie viele Brüskierungen sich das Parlament noch gefallen lässt.

Ich bin vor allem darauf gespannt, wie viele weitere Runden sich die Parlamentarier der Koalitionsfraktionen, und hier vor allem die der SPD, an einem Ring in der Nase durch die Manege führen lassen wollen."




12.11.2007

13.11.2007