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Sozialgerichte bleiben das Nadelöhr der Justiz

FP 08 05 2009

Jahresbilanz: Hartz-IV-Verfahren dauern im Schnitt 13 Monate – Zunahme von rechtsextremen Straftaten - Weniger Sexualdelikte

von Uwe Kuhr

Dresden.

Die Jahresbilanz 2008 des  sächsischen Justizministers über die  Arbeit der Gerichte im Freistaat enthält  für Hartz-IV- Empfänger keine  gute Nachricht. Die enorm lange Verfahrensdauer an den Sozialgerichten hat sich gegenüber 2007 kaum verkürzt. So dauern Entscheidungen beispielsweise zum Arbeitslosengeld II im Durchschnitt immer noch fast 13 Monate. Zuvor waren es 14 Monate. Justizminister Geert Mackenroth (CDU) begründete das mit einer anhaltend hohen Zahl von Verfahren. Fast 30.000 Klagen und 3000 Eilverfahren seien 2008 an den Sozialgerichten eingegangen, die sich überwiegend mit Hartz-IV-Fragen beschäftigen. Das entspreche insgesamt einem Zuwachs von 13,5 Prozent zum Vorjahr, so Mackenroth. An der Entwicklung hätte auch die personelle Aufstockung – 85 Richter im Jahr 2004 auf 123 im Vorjahr – nichts ändern können.


Für den Minister zeichne sich allerdings eine leichte Entspannung ab. Die Zahl der eingegangenen Anträge im letzten Quartal 2008 und Anfang 2009 sei deutlich rückläufig. „Von einer sicheren Trendwende möchte ich allerdings noch nicht sprechen“, sagte er. Für die Liberalen im Sächsischen Landtag ist die Verfahrensdauer in der Sozialgerichtsbarkeit „unzumutbar“. Der innen- und rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Jürgen Martens, zweifelte außerdem eine Tendenz zur Entspannung der Situation an.  Er warf dem Minister Täuschung vor. Mackenroth hatte erklärt, der Freistaat Sachsen verfüge über einen „schnellen  Rechtsstaat von hoher Qualität“. Die vorgelegte Statistik täusche über die wahren Umstände hinweg, urteilte Jürgen Martens. „Der Justizminister ist seit Jahren nicht in der Lage, die Verfahrenszeiten merklich zu verkürzen.“ Mackenroth griff lediglich zwei Deliktgruppen heraus, bei denen sich in Sachsen nennenswerte Veränderungen abgezeichnet haben. So konstatierte er erstmals  wieder einen Anstieg rechtsextremer Straftaten. Die Staatsanwaltschaften hatten im vergangenen Jahr deshalb 1763  Ermittlungsverfahren eingeleitet. Das entspricht einem Plus von fast sechs Prozent. Seit 2005 war deren Zahl rückläufig gewesen. Demgegenüber sank die Zahl der Sexualstraftaten weiter. Gut 1500 Verfahren leiteten die Staatsanwaltschaften ein.


11.05.2009