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Sicherheit an Gerichten wird verstärkt

SZ 04.11.2009


Dresden. Sachsens Justizminister Jürgen Martens (FDP) will in diesem Monat ein Sicherheitskonzept für die sächsischen Gerichte vorlegen. Das Ministerium prüfe derzeit die personellen, technischen und baulichen Möglichkeiten und vergleiche

die Sicherheitsvorkehrungen mit denen in anderen Bundesländern, sagte der FDP-Politiker der SZ. Anlass ist der tödliche

Angriff eines Angeklagten auf die Zeugin Marwa El-Sherbini während einer Gerichtsverhandlung vor dem Landgericht Dresden. Der Täter muss sich derzeit wegen Mordes verantworten. „Es gibt unterschiedlich teure Maßnahmen, aber ich gebe nicht vor, wie viel es kosten darf“, sagte Martens. Die Sicherheit der Mitarbeiter in den Gerichten und die Sicherheit des Publikums sei keine

Kostenfrage. Zugleich müsse das Prinzip der Öffentlichkeit von Gerichtsverhandlungen gewährleistet bleiben. Es dürfe unabhängig von der Größe und der Lage der Gerichte keine Sicherheitslücken geben, aber nicht alles, was denkbar wäre,

solle auch in die Tat umgesetzt werden. „Ich kann nicht jedes Amtsgericht an fünf Tagen die Woche mit einem Sicherheitskordon umgeben, wie das Landgericht Dresden während des Marwa-Prozesses.“ Martens verteidigte außerdem die geplanten Einschränkungen des Versammlungsrechts. Das Thema sei für ihn als Liberaler keine Herzensangelegenheit, aber den

Entwurf der Landtagsfraktionen von CDU und FDP trage er aufrecht mit. Es gehe nicht darum, missliebige Meinungsäußerungen zu untersagen, sagte Martens. Die Neonazis nutzten das Versammlungsrecht jedoch zur Provokation gewalttätiger Gegendemonstrationen, um diese wiederum politisch für sich zu instrumentalisieren. Der Entwurf sieht vor, dass Versammlungen

an der Frauenkirche in Dresden und am Völkerschlachtdenkmal in Leipzig verboten werden können.    (SZ/lot)

 

4.11.2009