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Sachsen will Polizisten besser schützen

Strafmaß bei Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte soll steigen / Regierung bringt Initiative im Bundesrat ein

LVZ 24.02.2010


Dresden. Die Staatsregierung will bei Angriffen auf Polizisten in Zukunft höhere Strafen erreichen. Eine entsprechende Gesetzesinitiative wurde gestern auf der Kabinettsitzung beschlossen. Ziel ist es, den Paragrafen 113 des Strafgesetzbuches zu verändern. Darin geht es um den Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte. Wer bisher wegen einer solchen Straftat verurteilt wurde, musste mit einer Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren oder einer Geldstrafe rechnen. Die sächsische Regierung will, dass in Zukunft eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren verhängt werden kann. Außerdem sollen in Zukunft der Einsatz von gefährlichen Werkzeugen beim Angriff auf Beamte strafverschärfend wirken. Darunter sind unter anderem Steine oder Holzlatten zu zählen. Bisher wurde nur der Einsatz von Waffen berücksichtigt.


Hintergrund ist nach Angaben des Innen- und des Justizministeriums die steigende Zahl tätlicher Angriffe gegen Polizeibeamte. Diese seien häufig mit Gewalt verbunden und würden seit zehn Jahren zunehmen. Allein innerhalb der vergangenen Jahre seien die Fallzahlen bundesweit um 31 Prozent gestiegen. Das gelte genauso für Sachsen.

„Mit großer Sorge beobachte ich die wachsende Gewaltbereitschaft gegen Polizeibeamte und die ständig zunehmenden Widerstandshandlungen“, sagte Innenminister Markus Ulbig (CDU). Diese Entwicklung sei nicht hinnehmbar. Es bestehe die Gefahr, dass Gewalt gegen Polizeibeamte bagatellisiert werde. Wer Polizisten angreife, greife die Gesellschaft an. Der Staat habe die Verpflichtung, seine Beamten zu schützen. „Insgesamt haben wir eine Änderung mit Augenmaß vorgeschlagen. Gewalttäter werden mit aller Deutlichkeit in ihre Schranken gewiesen“, erklärte Justizminister Jürgen Martens (FDP). Die sächsische Gesetzesinitiative soll nun in den Bundesrat eingebracht werden, wo weiter darüber entschieden wird.


Matthias Winkelmann

24.02.2010