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Sachsen will Nazi-Aufmärsche verhindern

Versammlungsrecht soll vor dem 13. Februar geändert werden – „Ungestörtes Gedenken ermöglichen“

FP, 10.09.2009                           Von Hubert Kemper


Dresden. Die sächsische Koalitionsregierung will im Januar 2010 ein neues Versammlungsgesetz beschließen. „Damit wollen wir verhindern, dass Dresden am 13. Februar erneut zum Schauplatz von Ausschreitungen wird“, sagte Justizminister

Jürgen Martens (FDP). Union und Liberale haben im Koalitionsvertrag beschlossen, „alle versammlungsrechtlichen Möglichkeiten

zu nutzen“, um Nazi-Aufmärsche zu verhindern. Am 13. Februar jährt sich zum 65. Mal die Bombardierung Dresdens. Da die Gedenkveranstaltungen diesmal auf einen Samstag fallen, rechnen Sicherheitskreise mit einem Rekordaufgebot

rechtsradikaler Demonstranten. „Es ist mein Herzenswunsch, dass es bis Februar eine klare Regelung gibt und die Kosten des Polizeieinsatzes reduziert werden“, sagte Innenminister Markus Ulbig (CDU). CDU und FDP haben bereits einen Fahrplan für das parlamentarische Verfahren einer Gesetzesänderung festgelegt. Am 29. Oktober wollen die Fraktionen über den Gesetzentwurf

beraten. Im November und Dezember findet eine Aussprache im Landtag statt, im Januar soll die Verabschiedung stattfinden.

Das angestrebte Gesetz dürfe sich nicht allein auf die Abwehr von Nazi-Aufmärschen beschränken, gab Martens zu bedenken. Es

müsse das ungestörte, stille Gedenken der Dresdner wieder ermöglichen.    Seite 2: Bericht

 

12.10.2009