Sachsen will Nazi-Aufmärsche verhindern
Versammlungsrecht soll vor dem 13. Februar geändert werden – „Ungestörtes Gedenken ermöglichen“
FP, 10.09.2009 Von Hubert Kemper
Dresden. Die sächsische Koalitionsregierung will im Januar 2010 ein neues Versammlungsgesetz beschließen. „Damit wollen wir verhindern, dass Dresden am 13. Februar erneut zum Schauplatz von Ausschreitungen wird“, sagte Justizminister
Jürgen Martens (FDP). Union und Liberale haben im Koalitionsvertrag beschlossen, „alle versammlungsrechtlichen Möglichkeiten
zu nutzen“, um Nazi-Aufmärsche zu verhindern. Am 13. Februar jährt sich zum 65. Mal die Bombardierung Dresdens. Da die Gedenkveranstaltungen diesmal auf einen Samstag fallen, rechnen Sicherheitskreise mit einem Rekordaufgebot
rechtsradikaler Demonstranten. „Es ist mein Herzenswunsch, dass es bis Februar eine klare Regelung gibt und die Kosten des Polizeieinsatzes reduziert werden“, sagte Innenminister Markus Ulbig (CDU). CDU und FDP haben bereits einen Fahrplan für das parlamentarische Verfahren einer Gesetzesänderung festgelegt. Am 29. Oktober wollen die Fraktionen über den Gesetzentwurf
beraten. Im November und Dezember findet eine Aussprache im Landtag statt, im Januar soll die Verabschiedung stattfinden.
Das angestrebte Gesetz dürfe sich nicht allein auf die Abwehr von Nazi-Aufmärschen beschränken, gab Martens zu bedenken. Es
müsse das ungestörte, stille Gedenken der Dresdner wieder ermöglichen. Seite 2: Bericht



