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Sachsen will härtere Strafen bei Gewalt gegen Polizisten

Gesetzesinitiative des Freistaats kommt im März in den Bundesrat – Innenminister Ulbig hofft auf Erfolg im zweiten Anlauf

FP 24.02.2010


von Uwe Kuhr


Dresden. Wer mit Gewalt gegen Polizisten vorgeht, muss nach Vorstellungen der sächsischen Regierung bald mit härteren Strafen rechnen. Das sieht eine sächsische Gesetzesinitiative vor, die gestern das Kabinett in Dresden beschlossen hat und die bereits am 5. März in den Bundesrat eingebracht werden soll. Als Begründung brachten Innenminister Markus Ulbig (CDU) und Justizminister Jürgen Martens (FDP) vor, dass es eine wachsende Widerstandsbereitschaft gegen Polizeibeamte auch im Alltag bei Verkehrskontrollen, beim Eingreifen bei Nachbarschaftsstreitigkeiten sowie häuslicher Gewalt gebe.

Nach dem vorliegenden Entwurf soll „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ künftig mit bis zu drei statt bisher zwei Jahren Haft oder Geldstrafen geahndet werden. Gehen die Täter mit gefährlichen „Werkzeugen“ wie Steinen, Holzlatten oder Brechstangen gegen Polizisten vor, soll sogar eine Strafe von maximal fünf Jahren möglich sein. Das galt bisher nur, wenn Angreifer Schusswaffen mit sich führten. Auch Fahrzeuge, die direkt zur Ausübung von Gewalt genutzt werden, würden dann – entgegen der bisherigen Rechtsprechung – als Waffe gelten.

Ulbig rechnet damit, dass der Entwurf im Bundesrat eine Mehrheit findet und die Neuregelung noch in diesem Jahr in Kraft treten kann. Er sei sich dabei der Unterstützung der Innenministerkonferenz sicher. Martens erklärte, dass die Bundesländer mit FDP-Regierungsbeteiligung hinter dieser Strafrechtsverschärfung stünden. So hätten sich in Sachsen die Fälle von Körperverletzung gegen Polizisten von 146 Fällen im Jahr 2004 auf 241 (2009) erhöht. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte habe von 771 Fällen (2004) auf 907 (2009) zugenommen. Dieser Trend zeichne sich auch bundesweit ab. Sachsen war 2009 mit einem wesentlich schärferen Gesetzentwurf im Bundesrat gescheitert. Das neue Papier sei nun mit der FDP auf einen durchsetzbaren Konsens reduziert worden, betonte Ulbig. Er hoffe, damit der Autorität des Staates wieder mehr Gewicht zu verleihen. Nach den Angaben haben tätliche Angriffe gegen Polizisten in jüngerer Zeit um rund ein Drittel zugenommen. Schwerpunkt seien neben Angriffen bei Demonstrationen oder am Rande von Fußballspielen Attacken beim ganz normalen Streifendienst. Um einer schleichenden Verharmlosung derartiger Übergriffe zu begegnen und die Polizisten besser zu schützen, sei die Novellierung nötig, betonte Ulbig. „Wer Polizisten angreift, greift die Gesellschaft an.“

24.02.2010