Sachsen hält die Hand über Alkoholverbote
Innen- und Justizministerium: Urteil von Baden-Württemberg ohne Auswirkungen auf den Freistaat – Oppositionsparteien sehen Rechte verletzt

FP 30.07.2009
Von Uwe Kuhr und Hubert Kemper
Dresden. Die Aufhebung einer Alkoholverbotszone für die Freiburger Innenstadt durch den Verwaltungsgerichtshof in Baden-Württemberg spaltet seit gestern auch in Sachsen die Gemüter. Das Gericht hatte die Regelung gekippt, weil es sie für zu
pauschal hielt, mit der die Stadt im Breisgau den touristischen Wert ihres Kneipenviertels gegen Trinker auf Straßen und Plätzen schützen wollte. In Sachsen stehen sich in der Bewertung des Entscheids die Regierungskoalition und Opposition konträr
gegenüber: CDU und SPD halten Verbote im Freistaat weiter für sinnvoll und möglich, dagegen lehnen sie FDP, Grüne und Linke ab. Sachsens Innen- und Justizminister stärken in einer gemeinsamen Erklärung Städten wie Chemnitz, Meerane, Marienberg und Aue den Rücken, wo es derartige Tabu-Bereiche zum Teil bereits seit 2004 gibt. Auf bestehende Verbote in Sachsen habe die Entscheidung keine direkten Auswirkungen, sagen sie. Wenn sich Handlungsbedarf ergebe, „werden wir in der nächsten Legislaturperiode eine gesetzliche Grundlage für Alkoholverbotszonen prüfen“, heißt es. Ziel bleibe auch, den Alkoholmissbrauch
junger Menschen einzudämmen. Der innenpolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Volker Bandmann, stellte sich hinter dieses Vorgehen. Es gehe nicht darum, den Touristen mit der Bierflasche zu bestrafen, sondern die Auswüchse von Alkohol-Exzessen
in Innenstädten einzudämmen. „Dafür benötigen wir nach dem Urteil eine verbindliche Rechtsnorm für die Kommunen.“ Enrico Bräunig, rechtspolitischer Sprecher der SPD, verweist auf die Rechtshoheit der Kommunen. Entscheidungen über
Verbotszonen sollten sie im Rahmen ihrer Selbstverwaltung fällen. Ähnlich äußerte sich der Sächsische Städte- und Gemeindetag. Dessen Geschäftsführer Mischa Woitscheck befürwortet derartige Eingriffe, „vor allem um das Sicherheitsgefühl der Bevölkerung zu stärken“.
Jürgen Martens, FDP-Rechtsexperte im Landtag, stellt das jedoch infrage. „Keine Pauschalverbote“, fordert er. Es gehe nicht, alles untersagen zu wollen, was stört. Er spricht von „einer um sich greifenden Regulierungswut“. Sein Parlamentskollege Johannes Lichdi (Grüne) hält das aktuelle Urteil ebenfalls für eine klare und gute Sache. Auch im Freistaat bestehende Alkoholverbote griffen
zu tief in Persönlichkeitsrechte ein. Klaus Bartl von der Links-Fraktion sieht den Freiheitsbegriff immer stärker eingeschnürt, „was der Gesellschaft nicht gut tut“. Unterstützung erhalten die Gegner vom Landesverband Blaues Kreuz, dessen Suchtkrankenhilfe sich besonders dem Abstinenzlertum verschrieben hat. Winfried Link, einstiger Landeschef, sagte: „Verbote erreichen nichts, Vorbilder sind gefragt.“ So könne der Staat nicht gleichzeitig Alkoholkonsum verbieten und öffentliche Alkohol-Werbung zulassen.
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