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Sachsen für Einschränkung der Telefonüberwachung

Sächsische Zeitung, 06. Juli 2011


Dresden. Die sächsische Staatsregierung hat sich gestern auf Eckpunkte für eine Bundesratsinitiative geeinigt, die zu gesetzlichen Einschränkungen bei der Telefonüberwachung führen soll. Justizminister Jürgens Martens (FDP) erklärte, Funkzellenabfragen sollen demnach auf das „unbedingt notwendige Maß“ beschränkt und die Rechte unbeteiligter Bürger gestärkt

werden. Erreichen will man dies durch die geplante Voraussetzung, dass Datenerhebungen nur bei der Verfolgung schwerwiegender Straftaten laut Paragraf 100 a der Strafprozessordnung angeordnet werden dürfen oder bei Straftaten

die zu einer Mindeststrafe von sechs Monaten Freiheitsentzug führen. Dies betrifft vor allem Handy-Abfragen, die sich nicht auf konkrete Rufnummern beschränken, sondern zu einer massenhaften Erhebung von Daten führen. Darüber soll künftig grundsätzlich der Datenschutzbeauftragte informiert werden. Das gilt auch, wenn betroffene Handybesitzer nicht von der Erhebungsmaßnahme informiert werden. Zudem soll die Löschung nicht mehr benötigter Daten zwingend sein. Personenbezogene Daten, die durch die Funkzellenauswertung gewonnen wurden, sollen auch nur noch mit Zustimmung eines Richters in anderen Verfahren genutzt werden dürfen. Sachsens CDU-FDP-Staatsregierung reagiert damit auf die massive Kritik, nachdem während der Anti- Nazi-Demonstration am 19. Februar in Dresden über eine Million Telefondatensätze von der Polizei ermittelt und ausgewertet wurden. Dabei kam es in mehreren Fällen zu Rechtsverstößen. Das Kabinett beauftragte Martens mit der Erarbeitung eines Gesetzentwurfs, der dem Bundesrat zur Entscheidung vorgelegt werden soll. Am Freitag wird sich zudem der Rechtsausschuss des Landtages mit der Datenaffäre beschäftigen. (SZ/gs)

7.07.2011