» Aktuelle Informationen

RZV Nordsachsen erfüllt die Zeit-Vorgaben

Hilfsfristen     LVZ-Delitzsch/Eilenburg  12.08.2008

Kreisgebiet (jm). Jeder achte Rettungswagen kommt in Sachsen zu spät am Einsatzort an. Das offenbart ein Bericht der Staatsregierung an den Sächsischen Landtag. Lediglich der Rettungszweckverband (RZV) Nordsachsen erfüllt die gesetzlich vorgeschriebene Hilfsfrist, die zwölf Minuten beträgt. Im „Sächsischen Gesetz für Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz“ heißt es, dass in 95 Prozent aller Fälle der Krankenwagen innerhalb der gesetzten Zeit am Notfallort eingetroffen sein muss.
Dietmar Bruchner, Geschäftsführer des RZV Nordsachsen, sagte dazu: „Wir liegen schon seit mehreren Jahren sehr weit vorn.“ Der 64-Jährige sei von der Spitzenposition dennoch überrascht. „Das ist aber nicht immer so gewesen“, gab er zu. „Als wir 1996 unsere Arbeit im RZV aufgenommen haben, konnten wir gerade einmal in 75 Prozent aller Fälle die Hilfsfrist einhalten. Insgesamt hatten wir sechs Rettungswachen und keine Außenstelle. Dementsprechend haben wir gemerkt, dass sich etwas ändern muss“, erklärte der studierte Diplom-Wirtschaftler. „Die weiten Entfernungen zwischen den Einsatzorten führten zu den miserablen Ergebnissen. Unverzüglich haben wir angefangen, die Zahl der Rettungs- und Außenstellen zu erweitern“, fügte er hinzu. Heute sind 177 Rettungsassistenten- und Sanitäter in sieben Rettungswachen und 15 Außenstellen im gesamten Landkreis Nordsachsen tätig. Hinzu kommen 120 Notfallärzte aus den Krankenhäusern, die entsprechend ihres Dienstplanes für den Rettungsdienst eingesetzt werden.

„Außerdem werten wir ständig die Statistiken der Hilfsfristerfüllung aus. Das trägt dazu bei, dass wir sehr gut in der Erfüllung sind“, so Bruchner. Die zwölf Minuten setzen sich wie folgt zusammen: Eine Minute Dispositionszeit, das ist die Spanne zwischen Notrufannahme in der Leitstelle und deren Weiterleitung an die nächstliegende Rettungswache oder Außenstelle. Es folgen eine Minute Ausrückzeit und zehn Minuten Fahrt bis zum Einsatzort. Die Geschwindigkeit der Rettungswagen wird mit durchschnittlich 60 Kilometern pro Stunde kalkuliert.

„Pünktliche Rettungswagen sind kein Luxus, sondern gesetzlich Pflicht“, sagte Jürgen Martens, Sprecher der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag. Er kann nicht nachvollziehen, dass nur ein einziger Rettungszweckverband im vergangenen Jahr die gesetzlichen Vorgaben erfüllen konnte. In manchen Fällen kommt auch der in Dölzig stationiert Hubschrauber zum Einsatz, um den Einsatzort schnellstmöglich erreichen zu können. © Standpunkt

15.08.2008