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Richter kippen Vorratsdatenspeicherung

Verstoß gegen Telekommunikationsgeheimnis – Alle bisher erfassten Verbindungen müssen gelöscht werden

FP 03.03.2010


Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat die umstrittene Vorratsdatenspeicherung gekippt. Mit den ohne Verdacht erfassten Handy- und Internetdaten lasse sich von praktisch jedem Bürger ein Persönlichkeits-und Bewegungsprofil erstellen, kritisierte der scheidende Gerichtspräsident Hans-Jürgen Papier gestern in seinem letzten Urteil. Dies verstoße gegen das Telekommunikationsgeheimnis. Alle Daten müssten daher sofort gelöscht werden. Papier sagte, eine Speicherpflicht sei zwar nicht von vornherein verfassungswidrig. Die bisherige Regelung sei aber unverhältnismäßig und gehe weit über das in der zugrundeliegenden EURichtlinie geforderte Maß hinaus. Die gekippten Vorschriften hatten Telekommunikationsanbieter seit 2008 verpflichtet, Verbindungsdaten von Telefon, Handy, E-Mail und Internet für ein halbes Jahr zu speichern und Polizei sowie Geheimdiensten zur Strafverfolgung und Gefahrenabwehr zur Verfügung zu stellen. Dagegen hatten 35.000 Bürgern geklagt.




In Sachsen stieß die Entscheidung auf Zustimmung. Justizminister Jürgen Martens (FDP) sagte, der Staat „darf seine Bürger nicht unter Generalverdacht stellen“. Für Innenminister Markus Ulbig (CDU) schafft das Urteil vor allem nötige Rechtssicherheit. Der rechtspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Johannes Lichdi, forderte Konsequenzen für „die anlasslosen, heimlichen Ermittlungsmethoden in Sachsen“. Aus der Linke-Fraktion erklärte Klaus Bartl, der Datensammelwut des Staates werde nun auch in Sachsen ein Riegel vorgeschoben.

(rtr/ddp) —Az.: 1 BvR 256/08

—Seite 4: Bericht

3.03.2010