Pünktliche Rettungswagen sind kein Luxus, sondern gesetzliche Pflicht!

In Sachsen ist weiterhin die Regel, dass die so genannte Hilfsfrist für das pünktliche Eintreffen von Rettungswagen nicht eingehalten wird. Gerade einmal ein Rettungszweckverband, der RZV Nordsachsen, konnte die gesetzlichen Vorgaben im vergangenen Jahr erfüllen. In fast zwölf Prozent der Rettungsfälle wird in Sachsen die Hilfsfrist von zwölf Minuten nicht eingehalten. Damit kommt jeder achte Rettungswagen in Sachsen zu spät. Das geht aus einem Bericht der Staatsregierung an den Sächsischen Landtag hervor.
Es ist in Sachsen gesetzlich vorgeschrieben, dass der Einsatzort zur Notfallrettung innerhalb von zehn Minuten erreichbar sein soll. Diese so genannte Hilfsfrist gilt als eingehalten, wenn Rettungsfahrzeuge bei 95 Prozent der Einsätze innerhalb von zwölf Minuten am Notfallort sind. Dies schaffte 2007 allerdings nur der Rettungszweckverband Nordsachsen mit 95,4 Prozent. Schlusslicht war der Landkreis Annaberg mit 75,3 Prozent. Insgesamt wurde die Hilfsfrist im damaligen Regierungsbezirk Dresden nur zu 85,5 Prozent, im Regierungsbezirk Leipzig zu 93,5 Prozent und im Regierungsbezirk Chemnitz zu 87,2 Prozent erreicht. Im Sachsen-Durchschnitt waren es im vergangenen Jahr 88,2 Prozent.
Detaillierte Angaben mit aufgeschlüsselten Daten zu den einzelnen Landkreisen und Rettungszweckverbänden sowie Vergleichszahlen der Vorjahre finden Sie im Bericht des Innenministeriums auf einen Antrag der FDP-Fraktion (ab PDF-Seite 96).
Dazu erklärt Dr. Jürgen Martens, innen- und rechtspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag:
"Noch immer treffen Rettungswagen zu spät am Einsatzort ein. Nur ein einziger Rettungszweckverband konnte im vergangenen Jahr die gesetzlichen Vorgaben erfüllen. Und noch immer hat der Innenminister keine Lösung für das Problem. Seit Jahren wird der gesetzwidrige Zustand erklärt und entschuldigt, aber nicht beseitigt.
Dabei kommt es gerade beim Rettungsdienst auf jede Minute an. Das Kleinrechnen der Probleme, es gebe ja nur wenige Prozentpunkte Abweichung zur gesetzlich vorgeschriebenen Hilfsfrist, ist gefährlicher Selbstbetrug. Denn jeder Einsatz, bei dem ein Rettungswagen zu spät kommt, gefährdet Menschenleben.
Wir halten an unserer Forderung fest: Der Innenminister muss endlich handeln! Die Sachsen haben einen Anspruch darauf, dass der Rettungswagen in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit eintrifft, wenn er gebraucht wird. Das muss eine Selbstverständlichkeit sein!
Erneut redet sich der Innenminister heraus, Witterung, Straßenbaumaßnahmen und sonstige Verkehrsstörungen seien nicht planbar. Der Gesetzgeber hat die Hilfsfrist aber bereits mit Blick auf solche Behinderungen definiert. Die Einhaltung dieser Vorgaben ist kein Luxus, sondern eine gesetzliche Verpflichtung mit dem Ziel, Leben zu retten."
(Dresden/02.08.2008)



