Politisches Ehrenamt in den Kommunen stärken!

Gemeinden sollen selbst über Entschädigungen für ehrenamtliche Bürgermeister und Ortsvorsteher entscheiden
Die FDP-Fraktion bringt heute ihren Entwurf eines "Gesetzes zur Stärkung des politischen Ehrenamtes" in den Landtag ein. Der Gesetzentwurf soll den Gemeinden eine erweiterte Möglichkeit geben, über die Höhe der Aufwandsentschädigungen für ehrenamtlich tätige Bürgermeister und Ortsvorsteher zu entscheiden. Die Höhe der Entschädigungen soll nicht mehr in einer Rechtsverordnung des Innenministeriums geregelt werden; vielmehr sollen die Gemeinden sie innerhalb eines gesetzlich vorgegebenen Rahmens selbst regeln können. Damit sollen Erhöhungen im Ermessen der Gemeinde um bis zu 30 Prozent möglich sein.
Dazu erklärt Dr. Jürgen Martens, innen- und rechtspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag:
"Die FDP-Fraktion will mit dem Gesetzentwurf das Engagement in Ehrenämtern unterstützen. Dort, wo die Leistung durch die ehrenamtlichen Bürgermeister und Ortsvorsteher erbracht wird, dort soll auch über deren Aufwandsentschädigungen und über den Ausgleich für die mit dem Amt verbunden persönlichen Belastungen entschieden werden. Die Entschädigungen waren zuletzt im Jahr 1995 angepasst worden.
Bürgerschaftliches Engagement ist in den Kommunen ein unverzichtbarer Bestandteil der Demokratie. Wir werden dieses Engagement unterstützen und Wege aufzuzeigen, wie die bürgerschaftliche Beteiligung gestärkt werden kann. Die FDP-Fraktion hat bereits im Jahr 2006 einen Gesetzentwurf durchgesetzt, mit dem die Altersgrenzen für ehrenamtliche Bürgermeister und Ortsvorsteher abgeschafft wurden. So können ältere Bürger länger ihr Ehrenamt ausüben. Unser Gesetzentwurf soll ein weiterer Beitrag zur Stärkung des politischen Ehrenamtes sein."
Der FDP-Entwurf des "Gesetzes zur Stärkung des politischen Ehrenamtes" im Internet: Download.
10.09.2008



