Peinliche Panne in Sachsens Justizressort
Amtsgerichte DNN + LVZ 06.09.2008
Dresden (DNN/J. K.). Peinliche Panne im Justizressort: Im Zuge der Verwaltungsreform haben die beiden Amtsgerichte Aue und Hohenstein-Ernstthal ihre Zuständigkeiten getauscht – und hängen jetzt teilweise in der Luft. Das eine Gericht wechselte am 1. August von Zwickau nach Chemnitz, das andere genau anders herum. Doch das hat ganz offenbar nicht funktioniert. So ist in bestimmten Fällen jetzt keiner mehr zuständig, die Zuordnung fehlt. Grund für die Justizposse ist die verzwickte Lage rund um Überleitungsvorschriften und ein sogenanntes Rechtsbereinigungsgesetz. So verweist das sächsische Justizgesetz im Falle der Änderung von Zuständigkeiten von
Gerichten auf das entsprechende Bundesgesetz. Dort soll dann geregelt werden, welches Landgericht zum Beispiel in
Berufungsverfahren als nächst höhere Instanz fungiert. Dabei haben Sachsens Ministeriums-Juristen allerdings übersehen, dass der Bund genau dieses Gesetz per Rechtsbereinigung schon 2006 aufgehoben hat. In Kraft getreten ist dies im April 2008, kurz vor der Verwaltungsreform im Freistaat. „Die Verweisung führt ins Nichts“, lästert der FDP-Rechtsexperte Jürgen Martens über die Panne, das
Justizressort beherrsche das „einfachste Handwerk“ nicht.



