Nutzlose Verjährungsdebatte
LEITARTIKEL
DNN + LVZ 09.03.2010
Von Armin Görtz
25, 30, 50 – wer bietet mehr? Bei der Frage, nach wie vielen Jahren Kindesmissbrauch künftig verjähren soll, bahnt sich ein Wettbewerb an. Ralf Stegner von der SPD plädiert zögerlich für eine Überprüfung der Fristen. Annette Schavan von der CDU spricht sich für eine Verlängerung aus, ohne sich näher festzulegen. Horst Seehofer und Beate Merk von der CSU fordern bereits eine Aufstockung auf mindestens 30 Jahre.
Es wäre ungerecht, solche Wortmeldungen als Populismus abzutun. Immer mehr alte Fälle von Kindesmisshandlung und -missbrauch kommen ans Licht, doch die Täter gehen nach jetziger Rechtslage straffrei aus. Das löst ehrliche Empörung aus – bei den Wählern, aber auch bei Politikern. Wer jetzt Sachlichkeit anmahnt, gerät sogleich unter Verdacht, Verbrecher schützen zu wollen. Deshalb zeugt es von Mut, wenn Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger und ihr sächsischer Kollege Jürgen Martens als FDP-Politiker ebenso wie die sozialdemokratische Justizsenatorin Gisela von der Aue aus Berlin Bedenken anmelden. Denn die populären Forderungen entpuppen sich bei Lichte betrachtet als weitgehend nutzlos.
Das beginnt bei der Frage, ob eine Verlängerung der Frist auch rückwirkend gelten würde. Hier bietet das Grundgesetz wohl nur begrenzte Spielräume. Theoretisch scheint es immerhin denkbar, einige der bereits verjährten Fälle doch noch zu ahnden. Praktisch wird es noch komplizierter. Die Ermittler haben zu beachten, dass Vorwürfe auch unwahr sein können. Nach Jahrzehnten ist es höchst schwierig, im Stillen verübte Verbrechen zweifelsfrei nachzuweisen. Falls es doch gelingt, gilt es als mildernder Umstand, dass die Taten weit zurückliegen. Missbrauchte Kinder brauchen oft lange Zeit, um den Mut zur Anzeige aufzubringen. Das hat der Gesetzgeber bereits berücksichtigt. Die Verjährungsfrist beginnt erst mit dem 18. Geburtstag und beträgt dann in schweren Fällen 20 Jahre. Hat der Rechtsstaat versagt, wenn jetzt weit zurückliegende Fälle auftauchen? Nein. Die Ursache sitzt an anderer Stelle. Mitwisser haben die Verbrechen vertuscht, Eltern Alarmsignale missachtet. Die Welle der Wut sollte nicht zu juristischen Schüssen ins Blaue führen. Nötig ist mehr Sensibilität. Kinder sind gefährdet – keineswegs nur hinter Klostermauern. An Schulen, in Sportvereinen, Ferienlagern, Wandergruppen ... Nicht zuletzt drohen Übergriffe in der eigenen Familie. Darauf achtzugeben, hilft mehr als eine hitzige Gesetzesdebatte.
a.goertz@lvz.de



