NOL WILL STOPP FÜR AUSWAHLVERFAHREN PRÜFEN LASSEN
LR-Weißwasser, 18.07.2008
Weißwasser. Der NOL hat in einem Schreiben an den Vorsitzenden des Rettungszweckverbandes (RZV) «Schlesische Oberlausitz» gebeten, zu prüfen, ob das Ende Juni gestartete Auswahlverfahren für die Neuvergabe des Rettungsdienstes zum 1. Januar 2009 wieder gestoppt werden kann. Das hat Landrat Bernd Lange gegenüber der RUNDSCHAU bestätigt. Anlass für dieses Vorgehen seien die jüngsten Entwicklungen diesbezüglich in Sachsen, sagte Lange. So hatte Anfang Juli die Vergabekammer des Oberlandesgerichtes Dresden (OLG) entschieden, dass Leistungen des Rettungsdienstes dem EU-Vergaberecht unterliegen. Damit weicht das Dresdener Gericht von anderen OLG ab. Deshalb hat es die bei ihm anhängigen Verfahren jetzt dem Bundesgerichtshof vorgelegt. Der Stadt Leipzig sei gleichzeitig untersagt worden, bis zur endgültigen Entscheidung in dieser Sache das begonnene Auswahlverfahren fortzuführen. Darauf hat Dr. Jürgen Martens, innenpolitischer Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, hingewiesen. Gleiches treffe auf den RZV Westlausitz zu.
Ebenso betonte Martens, dass inzwischen das Bundesverfassungsgericht das Ausschreibungsverfahren nach dem Gesetz über Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz in Sachsen als rechtswidrig ansehe und die Fortführung untersagt habe.Die Konsequenzen, die diese Entwicklung tatsächlich auf das Auswahlverfahren des RZV «Schlesische Oberlausitz» hat sind nicht absehbar. Deshalb soll nun die Prüfung erfolgen, betonte NOL-Landrat Bernd Lange. «Wir haben den Görlitzer OB darum gebeten, der ja
Verbandsvorsitzender ist» , erklärte Lange als dessen Stellvertreter und NOL-Landrat. Von zwei Möglichkeiten für den hiesigen Rettungszweckverband sprach indes Lothar Hofner, stellvertretender Pressesprecher des sächsischen Innenministeriums, auf
RUNDSCHAU-Nachfrage: «Entweder ist das Auswahlverfahren unter mehreren Anbietern schon so weit, dass der Zuschlag für einen neuen Dienstleister noch rechtzeitig erteilt werden kann. Oder es ist absehbar, dass die Zeit dafür nicht mehr reicht, dann wären die
bestehenden Verträge um ein Jahr zu verlängern. Doch die Entscheidung müssen die Verbände allein treffen.» Die gegenwärtige Situation ändere nichts an der Tatsache, dass das sächsische Rettungsgesetz das Auswahlverfahren zwingend vorschreibe. Nach Hofners Auffassung sei das Gesetzt nach wie vor gültig. Derweil fordert die FDP von der Staatsregierung «einen Notfallplan für den Rettungsdienst» . Mitbewerber vor Ort Indes hat das Aufkreuzen von Mitbewerber ASB in den DRK-Rettungswachen Weißwasser
und Boxberg für Aufregung und Argwohn gesorgt. Noch dazu, weil die Konkurrenz von der eigenen Geschäftsführerin herumgeführt worden sei. «Die Aufregung ist umsonst. Alles hat seine Richtigkeit» , erfuhr die RUNDSCHAU auf Nachfrage von Gerold Noack,
Geschäftsführer des Rettungszweckverbandes «Schlesische Oberlausitz» . Denn: «Alle Bewerber haben laut Auswahlverfahren die Möglichkeit, sich vor Ort von den jeweiligen Bedingungen selbst zu überzeugen.»



