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Nicht nur „Wochenend-Spaß-Papa“ sein

Geschiedene Männer schöpfen nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts wieder Hoffnung

Dresdner Neueste Nachrichten, 27. Oktober 2010


Norbert Schröder ist geschieden und hat mit seiner früheren Frau das gemeinsame Sorgerecht für seine beiden Söhne. Ein paar Jahre lang ging das gut, er war zufrieden. Seit 2006 jedoch sprechen die Anwälte, er streitet mit seiner Ex-Frau über Vereinbarungen im Umgang mit den Kindern – und zwar über das Gericht. Das gemeinsame Sorgerecht legt fest, dass die leiblichen Eltern gemeinsam über Aufenthalt, Ausbildung, Vermögen, Religion und Gesundheit ihrer Kinder entscheiden. Mit der praktischen Umsetzung in seinem Fall ist Norbert Schröder aber nicht zufrieden. 2008 gründete er deshalb aus seiner eigenen problematischen Situation heraus den Verein „Väteraufbau für Kinder Dresden e.V.“, der sich für die Belange nicht sorgeberechtigter Väter und Mütter einsetzt. Der Verein nimmt Eltern, vor allem Väter, an die Hand und zeigt ihnen, wie sie das Sorgeoder Umgangsrecht für ihre Kinder bekommen können. Er hilft beim Gang zum Jugendamt und beim Ausfüllen der Formulare.


 

Seit Anfang August hat der Verein „Väteraufbruch“ deutlich mehr zu tun. Am 3. August entschied das Bundesverfassungsgericht,

dass die bisherige Regel, wonach Väter das gemeinsame Sorgerecht nur mit Zustimmung der Mutter bekommen können, verfassungswidrig ist. Väter haben nach Artikel 6 des Grundgesetzes genau dieselben Erziehungsrechte und -pflichten wie Mütter. Das ließ schon ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte von 2009 durchblicken. Vätern wird nun eine Möglichkeit zur gerichtlichen Überprüfung ohne Zustimmung der Mutter eingeräumt. Maßstab bleibt dabei das Kindeswohl in jedem Einzelfall. Etwa zehn bis fünfzehn Väter, die in Schwierigkeiten mit Sorgerecht oder Umgang stecken, hätten sich nach dem Urteil schon gemeldet, berichtet Schröder. „Wir Väter bemerken immer noch eine Schieflage im Alltag“, sagt er. Viele würden sich melden, weil sie verunsichert seien. Die meisten wünschten sich das gemeinsame Sorgerecht. Erst mit der gesetzlichen Neuregelung, an der das Bundesjustizministerium bereits arbeitet, wird die Situation für Väter wohl klarer werden. Der sächsische Justizminister Jürgen Martens (FDP) spricht sich für eine automatische gemeinsame Sorge aus, falls der Vater dies bei Anerkennung der Vaterschaft wünscht. Im Urteil des Bundesverfassungsgerichtes steht aber auch, dass Streit und fehlende Gespräche zwischen den Eltern nicht dem Kindeswohl dienen und daher in solchen Fällen nicht mit gemeinsamer Sorge gerechnet werden kann. Carsten aus Dresden sieht sich genau von diesem Nebensatz betroffen. Er beantragte die gemeinsame Sorge beim Amtsgericht Dresden, das am 20. August – 17 Tage nach Veröffentlichung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts – seinen Antrag ablehnte. Das Oberlandesgericht wies vor wenigen Tagen die Berufung gegen den

Beschluss zurück. Nun behält die leibliche Mutter seines Sohnes, die kürzlich nach Rostock gezogen ist, die alleinige Sorge. Die Gerichte begründeten diese Entscheidung mit dem Lebensmittelpunkt des Kindes, der bei der Mutter sein solle. „In den Köpfen der Richter hat sich seit dem 3. August nichts verändert“, meint Carsten. Er hätte sich eine Lösung gewünscht, die vorher vom Gericht ausgiebig geprüft wurde. Das geschah seiner Meinung nach nicht. Seine Ex-Freundin Anne begrüßt das Urteil.

„Hätten die Richter die gemeinsame Sorge beschlossen, müssten wir für jede Entscheidung, die unseren Sohn betrifft, zu einem Jugendamt oder Mediator gehen. Außerdem hätte ich an meiner neuen Arbeitsstelle in Rostock nicht beginnen können“, meint sie. Norbert Schröder weiß, dass seine Söhne beide Eltern brauchen. Er möchte für sie nicht nur ein „Wochenend- Spaß-Papa“ sein. Und er weiß auch, dass das nur geht, wenn er sich mit seiner Ex-Frau einigen kann: „Nur wenn wir beide einsehen, dass unsere Jungs den anderen Elternteil genauso brauchen, können wir besser auf sie eingehen.“ Männern, die nach dem Urteil aus Karlsruhe neue Hoffnung schöpfen, gibt er den Ratschlag, erst einmal die Mutter auf ein gemeinsames Sorgerecht anzusprechen, bevor sie zum Gericht gehen. Ein sofortiger Gang zum Gericht führt meist zu Streit und erschwert die Einigung. Stefanie Ender

 


��Informationen und Ratschläge für Väter

sowie Mütter gibt der Verein Väteraufbruch

für Kinder unter Tel.: 0173/651 22 64 (erreichbar

von 18-20 Uhr) oder auf www.vafkdresden.de

28.10.2010