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Neues Versammlungsgesetz spaltet Landtag

CDU und FDP: Signal gegen politischen Extremismus

FP 21.01.2010


Von Uwe Kuhr


Dresden. Es soll das erste große Schlagabtausch zwischen der Regierungskoalition von CDU/FDP und der Opposition in Sachsen werden: Das gestern im Landtag beschlossene schärfere Versammlungsgesetz muss dafür gewissermaßen als Boxring herhalten. Was für das schwarz-gelbe Lager ein Gesetz ist, um vor allem die jährlichen rechtsradikalen Aufmärsche am Jahrestag der Dresden-Bombardierung am 13./14. Februar 1945 zu untersagen, ist für die Opposition ein Gefälligkeitsgesetz für die Stadt zum Preis der Aushöhlung von Grundrechten. SPD, Linke und Grüne kündigten ihren Gang vors Verfassungsgericht an. Nur mit den Stimmen der Koalition nahm der Landtag das Gesetz nach einer hitzigen Debatte an, in der es an Ordnungsrufen nach verbalen Entgleisungen von Sprechern der NPD, aber auch an Ermahnungen selbst an die Adresse von Justizminister Jürgen Martens (FDP) hagelte. In seinem Kern sieht das Gesetz vor, Demonstrationen an Orten von historisch herausragender Bedeutung künftig verbieten zu können. Genannt werden die Frauenkirche und Teile in Alt- und Neustadt in Dresden sowie das Leipziger Völkerschlachtdenkmal. Für CDU und FDP sei dies ein Zeichen gegen rechten wie linken Extremismus gesetzt. Nun sollen Versammlungsbehörden Aufmärsche verbieten können, wenn diese an Orten geplant sind, die an Opfer von nationalsozialistischer oder kommunistischer Gewaltherrschaft oder an Kriegsopfer erinnern und wenn zugleich die Würde Betroffener beeinträchtigt sein könnte. Als Beispiel dient Dresdens Bombardierung. Diesem Argument widersprach Klaus Bartl (Linke). Wieso würden nicht auch die Toten der Bombenangriffe auf Chemnitz von 1945 geschützt?, fragte er und listete Verstöße gegen Grundgesetz und Landesverfassung im neuen Gesetz auf. Johannes Lichdi (Grüne) und Sabine Friedel (SPD) verwiesen darauf, dass das geltende Recht für die erklärten Ziele schon jetzt ausreiche. Damit das Gesetz bereits am 13. Februar gilt, wurde Landtagspräsident Matthias Rößler (CDU) beauftragt, das Gesetz im Eilverfahren auszufertigen. Einer Überprüfung durch die Verfassungsrichter sieht im Regierungslager mancher mit gemischten Gefühlen entgegen. CDU-Fraktionsgeschäftsführer Christian Piwarz meinte nur: „Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.“

21.01.2010