Neues Konzept für Sicherheit an Sachsens Gerichten
Ministeriumspläne
DNN + LVZ 09.11.2009
Pirna/Dresden (ddp-lsc). Die kleine Pförtnerloge im Foyer des Amtsgerichts Pirna ist seit Juli keinen Moment mehr unbesetzt. Ein Wachtmeister hat von hier aus im Blick, wer das Haus betritt. „Früher war manchmal niemand an der Pforte, Besucher konnten direkt zu den Büros oder Verhandlungssälen“, erklärt Vize-Gerichtschef Andreas Beeskow. Seit dem tödlichen Angriff auf die Ägypterin Marwa El-Sherbiny in einem Dresdner Gerichtssaal überwacht das Pirnaer Amtsgericht den Eingangsbereich nun
ständig. „Außerdem haben wir die Streifengänge ausgeweitet, und für Besucher wird erst dann aufgeschlossen, wenn in den Büros die Sprechstunden beginnen“, sagt Beeskow. Nach der Dresdner Messerattacke vom 1. Juli will Sachsens Justizministerium Ende November ein Grundkonzept zur Sicherheit seiner Gerichte vorlegen. „Wir werden die generelle Linie vorstellen, wo es hingehen soll“, erklärt Ministeriumssprecher Till Pietzcker. Ziel des Ressorts des neuen Ministers Jürgen Martens (FDP): Man will offene und transparente Gerichte, doch Sicherheitsfragen sollen nicht zu kurz kommen. Neben den Leitern
der Gerichte und der Staatsanwaltschaften sind auch das Landeskriminalamt sowie das Finanzministerium zu Rate gezogen worden.
Auch bauliche Gegebenheiten spielen eine Rolle – denn etliche sächsische Gerichte sind historische Gebäude. „Am Schluss soll ein Gesamtkonzept für die Justizstandorte stehen, das all diese Interessen bündelt.“ Pietzcker betont, dass die Justizgebäude schon immer regelmäßig vom Landeskriminalamt überprüft wurden. Stehen Verhandlungen an, bei denen eine erhöhte Gefahr
zu befürchten ist, so entscheiden die Gerichte in Absprache mit Polizei und Justizministerium über zusätzliche Sicherheitsvorkehrungen wie etwa mobile Schleusen. Gleichzeitig soll eine wesentliche demokratische Errungenschaft erhalten
bleiben: das Prinzip der offenen, für alle zugänglichen Gerichte. Eine Forderung, die auch der Deutsche Richterbund formuliert.
„Die Gerichte sollen sicher sein, aber sie dürfen nicht zu Festungen ausgebaut werden“, betont Bundesgeschäftsführer Günter Drange. Aus Sicht von Michael Stephan, dem Vorsitzenden der Strafverteidigervereinigung Sachsen/Sachsen-Anhalt, reichen „dezente Einlasskontrollen“ an Landgerichten nach dem Vorbild westdeutscher Großstädte wie München oder Berlin aus. Wenn es etwa durch Metalldetektoren gelänge, künftig Waffen aus Gerichtssälen herauszuhalten, könne das Risiko gefährlicher Gewaltausbrüche in Gerichten minimiert werden, ohne zulasten der bürgernahen Justiz zu gehen, sagt er. Außer über
mehr Sicherheit im Saal müsse man sich aber auch über mehr Prävention Gedanken machen – das gibt Stephan zu bedenken.
An Sozialprogrammen dürfe nicht gespart werden, denn: „Wer in stabilen Verhältnissen lebt, entwickelt auch eine Impulskontrolle.“ Gewalt werde damit weniger wahrscheinlich.



