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Neuer Prozess gegen Sturm 34

Zu geringe Strafen für Neonazigruppe: Bundesgerichtshof hebt Urteil des Landgerichts Dresden auf

DNN 04.12.2009


Karlsruhe/Dresden (dpa/dpa). Den Mitgliedern der sächsischen Neonazi-Gruppe Sturm 34 droht eine härtere Strafe. Der Bundesgerichtshof (BGH) sieht deutliche Indizien dafür, dass es sich bei der verbotenen Gruppierung um eine kriminelle Vereinigung handelt. Übergeordnete Ziele wie eine Weltanschauung oder eine Ideologie könnten dafür Belege sein, urteilten die Karlsruher Richter gestern.




Der BGH präzisierte damit seine bisherige Rechtsprechung und vereinfachte die Verfolgung extremistischer Gruppen. Das Landgericht in Dresden muss nun in einem neuen Prozess prüfen, ob die strengeren Kriterien auf die Neonazi-Gruppe Sturm 34 zutreffen. Damit könnten bei Feststellung einer kriminellen Vereinigung auch die ideologischen Hintermänner belangt werden, sagte der Sprecher der Anklagebehörde, Christian Avenarius, dem Sender MDR Info. Bei diesem Tatbestand werde das organisierte Wirken von Schläger- und Prügelbanden unter Strafe gestellt. Die Staatsanwaltschaft sei von Anfang an davon ausgegangen, dass es sich bei Sturm 34 um eine kriminelle Vereinigung handle. Sachsens Innenminister Jürgen Martens (FDP) sprach von einem „deutlichen Signal, dass rechtsextremistische Bestrebungen in unserem Land keine Chance haben“.

Laut BGH hatte das Landgericht Dresden falsche Maßstäbe bei der Frage angelegt, ob es sich bei Sturm 34 um eine kriminelle Vereinigung handelt. Mitglieder der Neonazi-Gruppe hatten 2006 in der Region Mittweida mehrere gewalttätige Überfälle mit dem Ziel verübt, dort eine „national befreite Zone“ zu schaffen und Mittweida „zeckenfrei“ und „braun“ zu machen. Das Landgericht Dresden verurteilte zwei der fünf angeklagten Sturm 34-Mitglieder wegen gefährlicher Körperverletzung zu mehrjährigen Haftstrafen und einen dritten Angeklagten zu einer Bewährungsstrafe. Zwei weitere wurden freigesprochen. Aus Sicht der sächsischen Linken ist die BGH-Entscheidung auch eine „schallende Ohrfeige für das Dresdner Landgericht“. Die Sprecherin für antifaschistische Politik, Kerstin Köditz, sagte, sie erwarte nun, dass das Verfahren schleunigst neu aufgerollt und dabei auch die Rolle des Staatsschutzes beleuchtet werde. Der Sprecher für demokratische Kultur der SPD-Landtagsfraktion, Henning Homann, sieht ein wichtiges Zeichen, den Verfolgungsdruck auf rechtsextreme Vereinigungen zu erhöhen. Offensichtlich habe Sachsen da Nachholbedarf.

 

4.12.2009