Neue Hoffnung für ledige Väter
Europäischer Gerichtshof stärkt Sorgerecht – Bundesregierung soll nun Gesetzgebung korrigieren
FP 04.12.2009 Von Antje Kloppenburg
Chemnitz/Straßburg. Der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg hat ein wegweisendes Urteil gefällt: Ledige Väter haben Anspruch auf ein besseres Sorgerecht, als es zurzeit in Deutschland gilt. Die Bevorzugung der Mütter sei eine Diskriminierung – jetzt soll die Bundesregierung die Gesetzgebung korrigieren. Geklagt hatte ein Vater, der seit acht Jahren um das Sorgerecht für seine heute 14-jährige Tochter kämpft. Nach geltendem Recht können unverheiratete Väter in Deutschland das Sorgerecht für ihre Kinder nur mit dem Einverständnis der Mutter bekommen. Darin erkannten die Richter einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot in der Europäischen Menschenrechtskonvention. Außerdem werde das Grundrecht auf Schutz der Familie verletzt, urteilten sie. Der sächsische Justizminister Jürgen Martens (FDP) begrüßt die Stärkung der Rechte lediger Väter. „Schon vor sechs Jahren hat das Bundesverfassungsgericht vom Gesetzgeber die Prüfung verlangt, ob Eltern die Möglichkeit von gemeinsamen Sorgeerklärungen tatsächlich genügend nutzen oder ob Änderungen der Rechtslage geboten sind“, sagte Martens. Die heutige Entscheidung bringe zusätzlichen Druck von außen. Er sei sicher, dass die neue Bundesjustizministerin nun schnell nach Wegen sucht, um eine „grundlose Schlechterstellung von Vätern in Fragen der elterlichen Sorge zu vermeiden“.
Die Straßburger Richter widersprachen zugleich dem Bundesverfassungsgericht, das die Sorgerechtsregelung für unverheiratete Paare im Januar 2003 bestätigt hatte. Das Karlsruher Gericht vertrat die Auffassung, wenn Frauen die Teilung des Sorgerechts ablehnten, sei davon auszugehen, dass sie schwer wiegende, von der „Wahrung des Kindeswohls getragene Gründe“ hätten. Es hatte allerdings auch verlangt, dass die Gesetzeslage mittelfristig noch einmal überprüft werden solle. Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) kündigte gestern an, „die Debatte über gesetzgeberische Änderungen jetzt sorgfältig und mit Hochdruck führen“ zu wollen. Der Berliner Familienrechtsanwältin Ingeborg Rakete-Dombek zufolge kommen für die Umsetzung zwei Varianten infrage: Ein gemeinsames Sorgerecht von der Geburt des Kindes an mit möglicher anschließender Überprüfung wie bei verheirateten Eltern, ob dies dem Kindeswohl entspricht. Die zweite Möglichkeit wäre, das alleinige Sorgerecht bei der Mutter zu belassen, dem Vater aber das Recht einzuräumen, einen Antrag auf gemeinsame Sorge zu stellen, der dann geprüft würde. Rakete-Dombek erklärte weiter, bei der Mitsorge handele es sich um eine Rechtsposition, nicht um die tatsächliche Sorge. „Es geht also nicht darum, das Kind zu teilen, sondern, eine Rechtsposition.“ Rainer Sonnenberger vom Interessenverband „Väteraufbruch“ geht der Richterspruch nicht weit genug gehe. Der deutsche Gesetzgeber müsse dafür sorgen, dass ledige Väter ein Sorgerecht erhalten, ohne es vor Gericht einklagen zu müssen. Der Verband der allein erziehenden Mütter und Väter sprach zwar von einem klugen Urteil. Das Problem liege aber oft woanders: Ein großer Teil der Väter interessiere sich nach der Trennung nicht mehr für den Nachwuchs. Für die Kinder könne die Ausübung der alleinigen Sorge die bessere Alternative sein.



