Neue Beweise und Zeugen sollen Mittäter entlasten / Streit im Landtag

09.11.2007
Anwalt will Prozess um Klockzin-Attentat neu aufrollen.
Die juristische Aufarbeitung des Attentats auf den früheren LWB-Manager Martin Klockzin geht in eine
neue Runde. Ramilo W., einer der im Juni 1996 zu lebenslanger Haft verurteilten Vermittler, verlangt jetzt
eine Wiederaufnahme seines Verfahrens. Die ursprünglichen Auftraggeber des Anschlags im Oktober
1994, bei dem Klockzin mit drei Schüssen lebensgefährlich verletzt wurde, seien die bayerischen
Immobilienhändler S. und S. gewesen, schreibt W.’s Anwalt Ulrich Sommer im Wiederaufnahme-Antrag,
der der RUNDSCHAU vorliegt. Die Hintermänner seien aber nie als Zeugen gehört worden, so Sommer.
Seine Sichtung von Ermittlungsakten habe jetzt „zahlreiche neue Tatsachen und Beweismittel erbracht“,
die ihm bisher nicht bekannt waren und vom Leipziger Landgericht nicht beachtet worden seien. Damit
ergebe sich ein neues Gesamtbild, das eine Verurteilung W.s wegen versuchten Mordes unmöglich
mache. Die Geschichte ist politisch nicht unbedeutend: Sie ist einer der wesentlichen Bausteine der
aktuellen Aktenaffäre.
Sommer will nun eine mildere Strafe für seinen Mandanten erreichen. W. habe nur von S. und S. den Auftrag erhalten, dem ehemaligen Justitiar der Wohnungsbaugesellschaft eine „Abreibung“ zu verpassen und ihn mit einem Schuss ins Bein zu verletzen, nicht aber ihn zu töten. Dies hätten die Hintermänner mittlerweile auch versichert. W. hatte den Auftrag an andere weitergegeben. Sommer wirft der Leipziger Staatsanwaltschaft eine „offensichtlich gesetzeswidrige Aktenführung“ und „unfassbare Aktenmanipulationen“ vor. Erkenntnisse der Polizei seien gefälscht oder entfernt worden. S. und S. seien in den Akten von Anfang als mögliche Hintermänner genannt worden, doch viele Spurenakten seien ihm bisher vorenthalten worden. Sommer: „Manipulation und Täuschung haben das bisherige Verfahren
bestimmt.“
Erstmals wolle nun Ramilo W., der seit zwölf Jahren in Haft sitzt, aussagen. Auch Sachverständige zum Gebrauch der Schusswaffe seien zu neuen Erkenntnissen gekommen. Zudem könne der Leipziger Hauptkommissar Georg Wehling, der Ermittlungen gegen S. und S. geführt hatte, als Zeuge auftreten. Die beiden Immobilienhändler sollen beim Verkauf eines Objekts in der Leipziger Riemannstraße übergangen worden sein. Die Aktenaffäre beherrschte gestern auch einen Streit im Landtag. Die Opposition warf der Regierung
Vertuschung vor, die Arbeit des Untersuchungsausschusses werde blockiert. „Der Regierung geht es nur darum, die Affäre tot zu machen und einer Mitarbeiterin des Verfassungsschutzes in die Schuhe zu schieben“, sagte Caren Lay für die Linke. „Wir dürfen nichts erfahren“, monierte auch FDP-Politiker Jürgen Martens und Grünen-Fraktionschefin Antje Hermenau kritisierte: „Die Koalition betreibt Aufklärung nach Gutsherrenart.“ CDU-Innenpolitiker Volker Bandmann bezeichnete dagegen „das Märchen vom Sachsen-Sumpf“ als Erfindung früherer SED-Kader. Innenminister Albrecht Buttolo (CDU) verteidigte seine Zurückhaltung. Akten und Prüfberichte über
Mängel beim Verfassungsschutz und bei der Polizei könnten wegen des Datenschutzes erst nach einer Überarbeitung herausgegeben werden. Es müsse verhindert werden, dass Bürger zu Unrecht verdächtigt würden. Einem Antrag von CDU und SPD auf Untersuchung der heiklen Arbeitsabläufe beim Verfassungsschutz stimmten alle Fraktionen zu.
von sven heitkamp



