Nach dem brisanten Interview in der Morgenpost
Justizminister Martens unter Beschuss
MoPo Dresden 25.11.2009 Von Jens Jungmann
Dresden - Große Aufregung bei der Opposition im Landtag: Nach dem Morgenpost-Interview mit Justizminister Jürgen Martens (FDP) zum neuen Versammlungsrecht werfen Grüne, SPD und Linke dem Minister falsche Aussagen vor. Das in der Verfassung garantierte Recht auf Versammlungsfreiheit würde künftig eingeschränkt!
Das neue Versammlungsgesetz soll es, so der Justizminister, den Behörden leichter machen, Demonstrationen in der Dresdner Altstadt "am 13. und 14. Februar, generell an der Frauenkirche sowie am Völkerschlachtdenkmal in Leipzig" zu verbieten, wenn etwa Ausschreitungen von Nazis befürchtet werden. Die Verfassung würde nicht tangiert, versicherte Martens.
Grünen-Innenexperte Johannes Lichdi wirft Martens nun "politische Falschmünzerei" vor: "Der Entwurf geht weiter, als es das Bundesverfassungsgericht zulässt. Das weiß Herr Martens!" Das neue Gesetz würde gegen die Paragrafen 5 und 8 des Grundgesetzes (Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit) verstoßen. "Künftig kann jede unliebsame Meinung verboten werden - das geht in einer Demokratie nicht!" Sabine Friedel (SPD): "Es ist absolut wichtig, etwas gegen Neonazi-Demos zu tun. Doch der Gesetzentwurf von CDU und FDP wird das nicht erreichen." Gedenkstätten von historisch herausragender Bedeutung, welche geschützt werden sollen, "können nicht die gesamte Dresdner Innenstadt" umfassen. "Unterstützt der Justizminister diesen Versuch der Regierungskoalition, läuft er Gefahr, damit vor dem Verfassungsgerichtshof zu scheitern." Klaus Bartl (Linke): "Mit vielen Worten versucht ausgerechnet ein liberaler Justizminister von der schlichten Tatsache abzulenken, dass diese Gesetzesverschärfung mit Landesverfassung und Grundgesetz auf Kriegsfuß steht. Deshalb wird sie ein Fall fürs Verfassungsgericht, wenn sich die Koalition nicht eines Besseren belehren lässt."Ab heute, 10.00 Uhr, berät der Innenausschuss des Landtages öffentlich im Landtag über das neue Versammlungsgesetz.



