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Nach billigen Schönheitsreparaturen nun großes Kuddelmuddel

FDP lehnt Diätenerhöhung grundsätzlich ab

Zu den im Entwurf für das neue Abgeordnetengesetz von den Koalitionsparteien im Rechtsausschuss eingebrachten Änderungen am Abgeordnetengesetz und der geplanten Abgeordnetenentschädigung erklärt Dr. Jürgen Martens innen- und rechtspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag:

"Nachdem die Koalitionäre bereits am Wochenende nach öffentlicher Kritik eine Rolle rückwärts vollzogen haben, als es darum ging, die Diäten rückwirkend zu erhöhen, machen die heute im Rechtsausschuss vorgetragenen Änderungsanträge das Durcheinander und die Konzeptlosigkeit der CDU/SPD Koalition deutlich, wenn es um die Neuregelung der Diätenregelung für die Abgeordneten des Sächsischen Landtages geht.

Das Ansinnen, die Berufstätigkeiten eines Teils der Abgeordneten detailliert offen zu legen, ist verfassungsrechtlich bedenklich. So wird zum Beispiel der Mandantenschutz von Steuerberatern oder Rechtsanwälten in nicht zu akzeptierendem Maße beeinträchtigt, wenn sogar Mandantendaten öffentlich gemacht werden müssen. Hier werden Freiberufler bewusst benachteiligt.


Unerklärlich ist uns zudem, wie die Koalitionsfraktionen plötzlich auf die Höhe der Beiträge für das geplante Versorgungswerk von 905 Euro monatlich kommen. Eine plausible Begründung für das Zahlenwerk konnten die Vertreter der Koalition nicht liefern.


Die FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag lehnt sowohl die geplante Diätenerhöhung, als auch das Versorgungswerk für Abgeordnete kategorisch ab. Der geplante Griff in die Staatskassen ist und bleibt unanständig und unangemessen."




23.10.2007

23.10.2007