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Missbrauch: Sachsen gegen längere Verjährungsfristen

Runder Tisch Ende April / Weitere Fälle an hessischer Schule

DNN + LVZ 09.03.2010


Berlin (rh/dpa). Sachsens Justizminister Jürgen Martens (FDP) spricht sich gegen eine Verlängerung der Verjährungsfristen bei Kindesmissbrauch aus. Nach Bekanntwerden immer neuer Missbrauchsfälle an deutschen Schulen berufen das Bundesfamilien- und das Bundesbildungsministerium einen Runden Tisch ein.

„Schon die heute geltenden Verjährungsregeln berücksichtigen, dass sich die minderjährigen Opfer oft erst Jahre nach den Taten offenbaren können,“ erklärte Martens gegenüber der Leipziger Volkszeitung. Deshalb beginne in diesen Fällen erst nach Eintritt der Volljährigkeit eine bis zu 20 Jahre andauernde Verjährungsfrist. „Eine weitere Verlängerung der Verjährungsfrist macht keinen Sinn mehr, weil in der Regel erhebliche Beweisprobleme drohen“, so Martens weiter. „Wir müssen stattdessen nach Wegen suchen, damit die Fakten möglichst frühzeitig an die richtigen Stellen, und damit meine ich keine internen Untersuchungen, sondern die Staatsanwaltschaften, gelangen.“ Entscheidend sei dabei eine Kultur des Hinsehens und der Wachsamkeit, damit möglichst frühzeitig ermittelt werden könne, betonte der Justizminister.

Auch Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) äußerte sich skeptisch zu der unter anderem von Ministerin Schavan erhobenen Forderung nach längeren Verjährungsfristen. Sie glaube nicht, dass längere Fristen das Allheilmittel seien, sagte sie im Deutschlandfunk.

An dem Runden Tisch, zu dem Bundesfamilienministerin Kristina Schröder gemeinsam mit Bildungsministerin Annette Schavan (beide CDU) für den 23. April einlädt, sollen Vertreter von Familienverbänden, Schul- und Internatsträgern, der katholischen und evangelischen Kirche, der freien Wohlfahrtspflege, der Ärzteschaft, von Ländern und Kommunen sowie der Lehrerschaft teilnehmen. An der Odenwaldschule im südhessischen Heppenheim wurden gestern noch mehr Missbrauchsfälle bekannt.       Leitartikel/Seite 3    Verjährung bei sexuellem Missbrauch:

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9.03.2010