Minister: Behörden sollen rund um die Uhr erreichbar sein
Jürgen Martens über das anspruchsvolle Ziel einer „Staatsmodernisierung“
Freie Presse, 19. November 2010
DRESDEN —Sachsens Verwaltung soll schlanker, moderner und bürgernäher werden. „Staatsmodernisierung“ nennt das Justizminister Jürgen Martens (FDP), dessen Ressort für das Vorhaben zuständig ist. Hubert Kemper bemühte sich im Gespräch mit Martens um Erklärung des Begriffs.
Freie Presse: Was darf man sich unter dem wohl klingenden Begriff „Staatsmodernisierung“ vorstellen?
Jürgen Martens: Damit beschreiben wir unser Ziel, unsere Verwaltung schlanker, bürgernäher und noch schlagkräftiger als bisher zu machen.
Haben Sie und Ihre Partei nicht nur eine neue Überschrift für die bereits vollzogene Verwaltungsreform gesucht?
Nein. Mit der Verwaltungsreform sind Aufgaben von der staatlichen Ebene auf die der Kreise und Kommunen verlagert worden. Mit der Modernisierung wollen wir die Abläufe von bürokratischem Ballastbefreien und damit dem Bürger und der Wirtschaft zu schnelleren Entscheidungen verhelfen. Mein Ziel ist es, dass mindestens 50 Prozent aller Verwaltungsverfahren elektronisch bearbeitet werden. Zudem will ich erreichen, dass der Bürger in 90 Prozent aller Verfahren nur einen Ansprechpartner in der Verwaltung und jedermann 24 Stunden am Tag einen elektronischen Zugang zu den Behörden hat.
„Die Mühlen der Verwaltung mahlen gelegentlich langsam“
Hat nicht bereits der frühere sächsische Innenminister Thomas de Maiziere solche Ziele proklamiert?
Die Mühlen der Verwaltung arbeiten gelegentlich langsam, in Sachsen aber in einem beständigen Tempo. Wenn wir finanziell 2020 auf eigenen Beinen stehen wollen, müssen wir bei den Verwaltungskosten westdeutsche Maßstäbe einhalten. Derzeit liegen diese in Sachsen pro Kopf und Jahr bei rund 1300 Euro, in zehn Jahren sollten wir bei 1100 Euro liegen.
Wie wollen Sie diese Ersparnisse realisieren?
Indem wir die Anzahl der Behörden reduzieren, aber auch Doppelarbeit vermeiden. Manche Ämter leisten die gleichen Arbeiten ohne von ihren Parallel-Tätigkeiten zu wissen.
Weniger Behörden: Bedeutet das Personalabbau über die beabsichtigte Größenordnung hinaus?
Nein, es bleibt dabei, dass wir die Zahl der Mitarbeiter im staatlichen Dienst von derzeit 86.000 auf 70.000 im Jahr 2020 reduzieren wollen.
Zurück zum Begriff Modernisierung. Welches Beispiel fällt ihnen ein, an dem sie die modernere Verwaltung von morgen festmachen können?
Ob man eine Laube auf dem eigenen Grundstück bauen oder eine Werbetafel für seinen Betrieb aufstellen will: Zur Zeit muss der Bürger bei sehr vielen Vorhaben noch langwierige Genehmigungsverfahren durchführen. Ich stelle mir die Frage, ob das wirklich immer notwendig ist.
Warum haben Sie nicht längst Veränderungen eingeleitet?
In einzelnen Bereichen sind diese Verfahren schon vereinfacht oder das Genehmigungsprozedere gleich ganz abgeschafft worden. In anderen arbeiten wir daran. So soll künftig das Errichten von Solaranlagen bis zu einer bestimmten Größe generell verfahrensfrei gestellt werden. Ich kann mir vorstellen, dass künftig ein Viertel aller Verfahren so ablaufen könnte. Natürlich müssen wir immer prüfen, ob es nicht zwingende Gründe gibt, zum Beispiel Fragen der Sicherheit, die eine Genehmigung erfordern.
Bleiben wir bei dem Bürger, der auf seinem Haus- oder Erholungsgrundstück eine Gartenlaube errichten will. Was verändert sich für ihn nach Ihren Plänen?
Bisher stellt er einen Antrag und muss warten, bis seine Verwaltung diesen genehmigt. Ich könnte mir vorstellen, dass er künftig lediglich seine Absicht mitteilt, die Laube bauen zu wollen. Wenn das Amt innen drei Wochen nicht widerspricht, gilt der Bau der Laube als genehmigt.



