Menschenrechts-Gerichtshof
Sachsen begrüßt Straßburger Väterurteil
DNN + LVZ 04.12.2009
Straßburg/Dresden (dpa/rh).
Sachsen begrüßt die Stärkung der Rechte lediger Väter in Deutschland durch den E u r o p ä i s c h e n Gerichtshof für Menschenrechte. Jus t i zmini s t e r Jürgen Martens (FDP) sagte gestern, schon vor sechs Jahren habe das Bundesverfassungsgericht vom Gesetzgeber die Prüfung verlangt, ob Eltern die Möglichkeit von gemeinsamen Sorgeerklärungen tatsächlich genügend nutzen. „Die heutige Entscheidung bringt zusätzlichen Druck von außen. Der Europäische Gerichtshof hatte zuvor unverheirateten Vätern in Deutschland den Rücken gestärkt. In einem wegweisenden Urteil gaben die Straßburger Richter einem ledigen Vater im Streit um die Sorgeberechtigung für seine 14-jährige Tochter Recht. Der 45-jährige sieht die Bevorzugung von Müttern in Deutschland beim Sorgerecht als Diskriminierung an.
Leitartikel/Seite 3 Nach der Trennung – Elternrecht und Kindeswohl: www. lvz-online.de/download



