Mehr Schutz für die Frauenkirche
LR 30.10.2009
Dresden
CDU und FDP haben ein neues Versammlungsgesetz für Sachsen vorgelegt. Nach dem von beiden Landtagsfraktionen am Donnerstag beschlossenen Entwurf sollen mit der Dresdner Frauenkirche und dem Leipziger Völkerschlachtdenkmal zwei Orte künftig in besonderer Weise von Demonstrationen verschont bleiben, wenn die Gefahr von Ausschreitungen besteht. Die Frauenkirche in Dresden soll künftig von Demonstrationen verschont bleiben.
Entsprechende Erleichterungen von Versammlungsverboten gelten dem Papier zufolge auch zum Jahrestag alliierter Luftangriffe auf Dresden am 13./14. Februar für die gesamte nördliche Altstadt und die südliche innere Neustadt in Dresden. Damit setzt Schwarz-Gelb eine Ankündigung im Koalitionsvertrag um. Darin war eine Änderung des Versammlungsrechts bis 3. Februar 2010 angekündigt worden, „um Extremisten in Sachsen deutliche Grenzen zu setzen“. Mit einem ähnlichen Versuch war vor einem Jahr der damalige Justizminister Geert Mackenroth (CDU) gescheitert. Zwar verabschiedete das CDU/SPD-Kabinett im Februar 2008 einen Gesetzentwurf, der damals noch mehr Orte wie auch Erinnerungstage vor dem Missbrauch des Demonstrationsrechts bewahren sollte. Dieser wurde aber im Landtag gestoppt. Mackenroth warf dem Koalitionspartner SPD eine Blockade vor. Auch sein Amtsnachfolger Jürgen Martens (FDP) gehörte damals zu den Kritikern des Papiers. ddp/mho



