MDR Fakt ist …!,
Thema: Sicherungsverwahrung
Sendedatum: 23. August 2010
Jürgen Martens, der sächsische Justizminister, erklärt, wir müssen die deutschen Gesetze zur Sicherungsverwahrung so ändern, dass sie den Menschenrechten nicht widersprechen. Hier ist aber kein Raum für Populismus und Selbstdarstellung.
[…]
Moderatorin: Herr Minister, das sieht zunächst für Mitteldeutschland nicht ganz so beängstigend aus. Trotzdem könnte ja jeder Einzelfall gefährlich sein. Was kommt denn da auf uns zu?
Justizminister Dr. Jürgen Martens (FDP): „Zum einen ist es richtig, dass die genannten Zahlen Inhaftierte betreffen, die in Sachsen zum Beispiel erst ab 2014 und dann bis 2018 freigelassen werden müssten. Aber gleichwohl sind wir bereits jetzt darum
besorgt, mögliche Gefährdungen von solchen Freigelassenen so gering wie möglich zu halten und am besten auszuschalten.“
[…]
Moderatorin: Herr Martens, warum dürfen denn nicht eigentlich auch die Bürger, also die Rechte der Bürger uneingeschränkt geschützt werden? Die haben ja auch ein Menschenrecht darauf. Wir reden jetzt immer über die Sicherungsverwahrung. Warum
haben aber nicht auch die Bürger ein Recht darauf, dass sie auch geschützt werden?
Justizminister Dr. Jürgen Martens (FDP): „Selbstverständlich haben die Bürger ein Recht darauf, dass der Staat das, was er machen kann auch tut und auch unternimmt, um sie vor Gefährdungen von Straftätern zu schützen. Da gibt es überhaupt keinen
Zweifel und dazu gehört auch die Sicherungsverwahrung. Auch der europäische Menschenrechtsgerichtshof hat ja die Sicherungsverwahrung nicht für unzulässig erklärt. Er hat auch die nachträgliche Sicherungsverwahrung zugelassen. Er hat nur sogenannte Altfälle, bei denen rückwirkend die Höchstdauer von zehn Jahren aufgehoben worden ist, beanstandet. Gleichwohl kann einen das nicht in Ruhe lassen, dass es eine so geringe Zahl von Fällen ist. Auch um die muss sich der Gesetzgeber kümmern und hier sind wir dabei, dass vom Bundeskabinett beschlossene Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums, eine Reform der Sicherungsverwahrung, anzuschieben. In der Tat ist das bereits im Koalitionsvertrag im Herbst 2009 in Berlin vereinbart worden. Ich bin seit 30. September letzten Jahres im Amt und habe sofort als Vorsitzender der Justizministerkonferenz noch im November 2009 es angeschoben, dass sich die Justizministerkonferenz mit diesem Thema beschäftigt, damit es eben nicht zu Verzögerungen kommt. Und, Herr Wendt, das muss ich sagen, wenn es heißt, die Politik hätte nicht rechtzeitig reagiert, ist zu sagen, wir konnten erst reagieren, nachdem das Urteil überhaupt in der Welt war. Auf ein noch nicht verkündetes Urteil wird kein
Gesetzgeber vernünftig reagieren können. Jedenfalls nehme ich das für mich in Anspruch, dass wir jetzt dran sind und auch aufgerufen sind, zügig eine rechtssichere und klare Lösung unter Beibehalt der Sicherungsverwahrung zum Schutz der Bürger zu
schaffen.“
[…]
Moderatorin: Herr Minister, wie können denn sowohl Täter als auch Opfer auf diese Freilassung besser vorbereitet werden?
Justizminister Dr. Jürgen Martens (FDP): „Es kommt vor allen Dingen darauf an, dafür zu sorgen, dass von Personen, die aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden, keine weiteren Gefahren mehr ausgehen. Das heißt, sie sollten weiterhin so engmaschig wie möglich überwacht und kontrolliert werden, sofern das im rechtlichen Rahmen möglich ist. Es gibt ein ganzes Maßnahmenbündel von Auflagen, von Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht, die kraft Gesetzes dann greifen. Mit diesen kann man dann nachhalten, dass diese Personen sich an ihre Auflagen auch halten. Die inzwischen oft zitierte elektronische Fußfessel ist dabei nur eine Maßnahme, mit der man bei solchen Personen eine Aufenthaltsermittlung vornehmen kann. Damit kann man kontrollieren, ob sie sich an Weisungen halten, bestimmte Orte aufzusuchen oder nicht. Das ist kein zahnloser Tiger. Denn der Verstoß gegen ein solche Weisung ist wieder eine Straftat und kann dazu führen, dass der Betroffene bereits beim ersten Mal sofort wieder in Haft genommen wird.“
Moderatorin: Nun liegt ja die Ausgestaltungskompetenz für die Sicherungsverwahrung bei den Ländern. Das klingt für mich sehr absurd, weil da nun andere Regeln in Bayern angesetzt werden als beispielsweise in Sachsen, während zum Beispiel die Straßenverkehrsordnung deutschlandweit die gleiche ist, was ja auch einleuchtet. Das ist doch absurd, oder?
Justizminister Dr. Jürgen Martens (FDP): „Die Voraussetzungen der Sicherungsverwahrung, die Voraussetzungen der Führungsaufsicht, die möglichen Weisungen, das ist alles bundesgesetzlich geregelt. Es ist nicht Gegenstand der Zuständigkeit der Länder. Die Bürger können Vertrauen darauf haben, dass das, egal in welchem Bundesland, einheitlich geregelt und auch gehandhabt wird.“
Moderatorin: Was können dann aber die Länder mit ihrer eigenen Ausgestaltungskompetenz regeln?
Justizminister Dr. Jürgen Martens (FDP): „Die Länder können zum einen die Standorte für Vollzugsanstalten bestimmen und im einzelnen den Vollzug innerhalb der Anstalt regeln. In dem Moment, wo jemand außerhalb der Anstalt draußen ist, gilt die bundesgesetzliche Regelung. Und die ist überall gleich“
[…]
Zuschauerfrage: Wieso heißt lebenslänglich nicht lebenslänglich?
Justizminister Dr. Jürgen Martens (FDP): „Diese Frage wird immer wieder gestellt und sie ist natürlich verständlich. Aber das Bundesverfassungsgericht hat in mehreren Entscheidungen schon vor vielen Jahren gesagt, wenn wir auch einem Strafgefangenen jede Möglichkeit nehmen, irgendwann einmal wieder in die Gesellschaft zurückzukehren, nehmen wir ihm insofern einen Teil seiner Würde. Und deswegen hat es entschieden, dass eine lebenslängliche Freiheitsstrafe ohne eine Aussicht auf Rückkehr in das gesellschaftliche Leben zu haben, unzulässig ist. Deswegen gibt es diese zeitliche Beschränkung von 15 Jahren beziehungsweise 20 Jahren bei Feststellung der besonderen Schwere der Schuld. Mit anschließender Sicherungsverwahrung können so übrigens 25 oder auch 30 Jahre Haftdauer daraus werden. […] Nichts hat sich in der Rechtssprechung als so anfälllig erwiesen, wie die Anordnung der nachträglichen Sicherungsverwahrung. Über einhundert Mal der Bundesgerichtshof eine solche nachträgliche Anordnung wieder aufgehoben. Die nachträgliche Sicherungsverwahrung ist gerade einmal in einem Dutzend Fälle tatsächlich durch das Gericht noch zugestanden worden. Ich möchte vermeiden, dass diese Unsicherheit entsteht, denn Leute, die auf unbestimmte Zeit in der Sicherungsverwahrung sind, werden nicht auf eine Entlassung vorbereitet. Sie kommen dann unvorbereitet in die Freiheit. Da sollte man vorher Sicherheit schaffen, in dem man zum Beispiel die Möglichkeit, das ist ja auch von der Koalition verabredet, schafft, dass das Gericht die Sicherungsverwahrung vorbehält. Das heißt, der Täter muss damit rechnen, wenn er sich im Laufe des Vollzuges nicht ändert, kann es passieren, dass am Ende die Sicherungsverwahrung angeordnet wird. Das halte ich für eine zielführende und sinnvolle Lösung.“
Moderatorin: Herr Martens, sie hoffen ja laut einem Bericht im FOCUS, dass sich bis zu einem Drittel der Verwahrten freiwillig in den Maßregelvollzug einweisen lassen. Was gibt Ihnen denn diese Hoffnung?
Justizminister Dr. Jürgen Martens (FDP): „Das ist so nicht richtig wiedergegeben. Es gibt eine Reihe von Fällen der jetzt zur Entlassung anstehenden Sicherungsverwahrten, die seit über 25 Jahren inhaftiert sind. Da sind Leute, die vor der deutschen Wiedervereinigung in Haft gekommen sind, die noch nie mit einem Computer gearbeitet haben oder mit einem Handy telefoniert haben, die noch den Euroscheck als modernstes Zahlungsmittel kennen und die inzwischen oftmals über 60 Jahre alt sind. Die sagen von sich aus, sie hätten Angst, in Freiheit entlassen zu werden, auch mit Blick auf die Reaktionen eines Wohnumfeldes, wie sie es dann möglicherweise zu erwarten hätten. Die haben eine solche, muss man schon fast sagen, „Gefängnissozialisation“ hinter sich haben, dass sie darum bitten und sagen, wenn ihr die Möglichkeit habt, bin ich auch bereit, weiter in einem Vollzug oder vollzugsähnlichen Unterbringung zu bleiben. Das halte ich für eine überlegenswerte Sache. Das wird nur auf einen kleinen Teil der Fälle anwendbar sein, aber damit könnte es immerhin gelingen, zumindest eine Handvoll dieser jetzt anstehenden Sicherungsverwahrten so unterzubringen, dass von ihnen mit Sicherheit keine Gefahren mehr ausgehen.“
Moderatorin: Sie hatten ja vorhin schon einen Maßnahmenmix genannt. Da kam auch die Fußfessel zur Sprache. Das ist etwas, was sich viele nur schlecht vorstellen können. Wenn man sich diese Bilder anschaut, so ein Täter, ein ehemaliger, kann ja dann in einen Baumarkt fahren, sich ein Werkzeug besorgen, die Fußfessel abtrennen und zuhause
liegen lassen. Alle denken dann, er ist zuhause, dabei sucht er sich draußen ein neues Opfer. Was gibt Ihnen denn die Sicherheit, dass das nicht gemacht wird?
Justizminister Dr. Jürgen Martens (FDP): „So einfach ist das nicht. Im Rahmen der Führungsaufsicht gibt es nicht nur eine elektronische Aufenthaltsermittlung, sondern auch Kontrollen von Polizisten, Überwachungen, die unangemeldet vorgenommen werden. Es ist klar, wenn ein Überwachter sich eine solche Fußfessel gewaltsam entfernt, dann ist das ein Bruch der Führungsaufsicht. Das ist eine Straftat und das reicht aus, um den Betroffenen wieder in Haft zu nehmen. Das wissen die Betroffenen auch. Diese Aufenthaltsermittlung hat eine ganz erheblich abschreckende Wirkung im Hinblick auf das gewünschte Verhalten.“
[…]
Es ist kein Ersatz für die Sicherungsverwahrung. Aber im Rahmen der Führungsaufsicht
trägt es erheblich zu dem Maßnahmenbündel bei.“
http://www.mdr.de/mediathek/7597309.html



