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Martens: „Zusammenarbeit hat sich auch finanziell bewährt“

MDR Aktuell, 06. Dezember 2011, 21:45 Uhr


Auch wenn Sachsen-Anhalt die gemeinsame Sicherungsverwahrung aufkündigen will, glaubt der sächsische Justizminister Martens nicht, dass damit schon das letzte Wort gesprochen ist. Zugeschaltet ist uns nun der Justizminister des Freistaates Sachsen Jürgen Martens, Guten Abend!

Jürgen Martens: „Schönen guten Abend!“

Herr Minister, was machen Sie denn jetzt mit Ihren sicherungsverwahrten Straftätern?

Jürgen Martens „Zunächst ist es so, dass wir erst eine Kündigung der Vereinbarung der Sicherungsverwahrung noch nicht im Haus haben, aber wir werden jetzt vorsorglich natürlich auch in Sachsen sehen, wie wir gegebenenfalls die 15 derzeit in Sachsen-Anhalt untergebrachten Insassen in Sachsen in Anstalten unterbringen können und da gibt es durchaus Platz. Wir werden also zum 1.1.2013 wenn es sein muss diese Sicherungsverwahrten unterbringen, um dann anschließend langfristig Lösungen bauen zu können.“

Ist das denn das Ende aller Zusammenarbeit? Es sitzen ja 77 inhaftierte Frauen in Sachsen ein, aus Sachsen-Anhalt.

Jürgen Martens „Nein, ich gehe nicht davon aus, dass die Zusammenarbeit in Mitteldeutschland beendet wird. Wir halten diese Zusammenarbeit jedenfalls für sinnvoll, sie hat sich auch als kostensparend erwiesen und wir hoffen nach wie vor, dass es möglich ist, mit Sachsen-Anhalt zu einer Regelung zu kommen, wie wir diese Zusammenarbeit fortsetzen können. Ansonsten müssten wir in der Tat darüber nachdenken, was in Zukunft etwa mit dem zentralen Frauenvollzug, der in Sachsen stattfindet, geschehen soll.“

Anlass dieser Entscheidung in Sachsen-Anhalt ist ja offenbar, muss man sagen, eine Meinung, kein Urteil eines Oberlandesgerichtes, das den Sicherungsverwahrten mehr Platz in der Zelle zugesteht. Hätte man dieses Problem nicht gemeinsam lösen können, vor allem, da ja ohnehin nachgebessert werden muss?

Jürgen Martens „Also bei dieser Meinung des Oberlandesgerichtes handelt es sich um einen Nebensatz in einer Entscheidung, die keine Woche alt ist. Diese Entscheidung ist meines Erachtens nicht der Grund für die beabsichtigte Kündigung. Und in der Tat: Seit Mai ist bereits nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes allen Beteiligten sonnenklar, dass hier über die Kosten neu gesprochen werden muss, da in Zukunft bei der Neuausrichtung der Sicherungsverwahrung mit anderen Kosten und Aufgaben zu

rechnen sein wird. Das heißt, hier wäre zuerst zu verhandeln, um dann gegebenenfalls, wenn es überhaupt keine Einigung gibt, die Kündigung auszusprechen.“

Wenn Sie sagen das ist wahrscheinlich nicht der Grund, dann muss ich da natürlich noch mal nachfragen. Was könnte denn der Grund sein? Ist es nur ein Poker um die Kosten dieser Sicherungsverwahrung?

Jürgen Martens „So weit möchte ich nicht gehen, solche Spekulationen zu machen, aber bei einem vernünftigen Herangehen wäre es sicherlich möglich, dass die Beteiligten etwa auf Ministerebene Gespräche führen, um dann festzustellen, ob man hier eine sinnvolle Arbeit fortsetzen kann, oder ob man voreilig eine Kündigung ausspricht.“

Der sächsische Justizminister Jürgen Martens. Danke, dass Sie bei uns waren.

Jürgen Martens „Vielen Dank, einen schönen Abend.“




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8.12.2011