Linke will Gesetz gegen rechte Aufmärsche
Umstrittene Sondersitzung zum Versammlungsrecht – Justizminister Martens beklagt Widerspruch
FP 04.02.2010
Von Hubert Kemper
Dresden. Vermeintliche Mängel im neuen sächsischen Versammlungsgesetz sind morgen Anlass einer Sondersitzung des Verfassungs- und Rechtsausschusses des Landestages. Die Linksfraktion hat sich der Auffassung des Verfassungsrechtlers Jochen Rozek angeschlossen, dass die Vorschriften der Stadt Dresden keine Möglichkeiten bieten, um den geplanten Neonazi-Aufmarsch am 13. Februar zu verhindern. Denn der Gesetzestext kläre nicht eindeutig die Frage der behördlichen Zuständigkeit. Die Sitzung sei überflüssig, da die bemängelte Rechtsunsicherheit nicht bestehe, spricht Marko Schiemann (CDU) von „Klamauk“.
Die Zuständigkeit sei mit einer Ausführungsbestimmung des Innenministeriums am 30. Januar geklärt worden, verweist Justizminister Jürgen Martens (FDP) auf die Zuständigkeit der Ordnungsämter von Landkreisen und kreisfreien Städten. Der von den Linken wegen seines Einsatzes für die Verschärfung des Versammlungsrechts als „ehemaliger Liberaler“ bezeichnete Justizminister reagiert verwundert auf einen Antrag der Linkspartei an die Staatsregierung. Die wird aufgefordert, „unverzüglich einen Vorschlag zu unterbreiten“, wie Versammlungen von Neonazis und Rechten wirksam zu unterbinden sind. „Wie passt das zusammen“, fragt Martens, „wenn man gegen ein schärferes Versammlungsrecht klagt und gleichzeitig die Regierung auffordert, in nur sechs Tagen ein noch schärferes Gesetz vorzulegen?“



