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Landesweiter Spitzenreiter: Rettungszweckverband erfüllt vorgeschriebene

Nordsachsens pünktliche Retter

Von Jessica meiner


Nordsachsen. Jeder achte Rettungswagen kommt in Sachsen zu spät am Einsatzort an. Aber: Der Rettungszweckverband (RZV) Nordsachsen erfüllt die gesetzlich vorgeschriebene Hilfsfrist, die zwölf Minuten beträgt. Das zeigt ein Bericht der Staatsregierung an den Sächsischen Landtag. Das Sächsische Gesetz für Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz sagt: In 95 Prozent aller Fälle muss der Krankenwagen innerhalb der gesetzten Zeit am Notfallort eingetroffen sein. Dietmar Bruchner, Geschäftsführer des RZV Nordsachsen: "Wir liegen schon seit mehreren Jahren sehr weit vorn." Der 64-Jährige ist von der Spitzenposition dennoch überrascht. "Das ist nicht immer so gewesen. Als wir 1996 unsere Arbeit im RZV aufgenommen haben, konnten wir gerade einmal in 75 Prozent aller Fälle die Hilfsfrist einhalten. Insgesamt hatten wir sechs Rettungswachen und keine Außenstelle. Dementsprechend haben wir

gemerkt, dass sich etwas ändern muss", erklärt der studierte Diplom-Wirtschaftler. "Die weiten Entfernungen zwischen den Einsatzorten führten zu den miserablen Ergebnissen. Unverzüglich haben wir angefangen, die Zahl der Rettungs- und Außenstellen zu erweitern." Heute sind 177 Rettungsassistenten- und Sanitäter in sieben Rettungswachen und 15 Außenstellen im gesamten Landkreis

Nordsachsen tätig. Hinzu kommen 120 Notfallärzte aus den Krankenhäusern, die nach Dienstplan für den Rettungsdienst eingesetzt werden. "Außerdem werten wir ständig die Statistiken der Hilfsfristerfüllung aus. Das trägt dazu bei, dass wir sehr gut in der Erfüllung sind", so Bruchner. "Pünktliche Rettungswagen sind kein Luxus, sondern gesetzliche Pflicht", sagt Jürgen Martens, Sprecher der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag.

Er kann nicht nachvollziehen, dass im vergangenen Jahr nur ein einziger Rettungszweckverband die gesetzlichen Vorgaben erfüllen konnte. In manchen Fällen kommt auch der in Dölzig stationierte Hubschrauber zum Einsatz, um den Einsatzort schnellstmöglich erreichen zu können. Die Einsatzkräfte der Rettungswache des Deutschen Roten Kreuzes in Oschatz vor dem Start zu einem ihrer

Einsätze. Im Gebiet des Rettungszweckverbandes Nordsachsen halten die Mitarbeiter ihre Hilfsfristen ein. Foto: Dirk Hunger

Die zwölf Minuten Hilfsfrist setzen sich wie folgt zusammen: Eine Minute Dispositionszeit - das ist die Spanne zwischen Notrufannahme in der Leitstelle und deren Weiterleitung an die nächstliegende Rettungswache oder Außenstelle. Es folgen eine Minute Ausrückzeit und zehn Minuten Fahrt bis zum Einsatzort. Die Geschwindigkeit der Rettungswagen wird mit durchschnittlich 60 Kilometern pro Stunde kalkuliert.


LVZ 13.08.2008

20.08.2008