Kranke Polizisten sollen Gerichte bewachen
Tillich: Sinnvoller Einsatz – Gewerkschaft protestiert
FP 26.02.2010
Von Hubert Kemper
Dresden. Krankheitsbedingt nur eingeschränkt dienstfähige Polizisten müssen in Sachsen damit rechnen, in den Justizdienst versetzt zu werden. Ministerpräsident Stanislaw Tillich (CDU) will damit beim Personalumbau im öffentlichen Dienst ungewöhnliche Wege einschlagen. Es stelle sich die Frage, „ob diese Polizisten nicht beispielsweise im Bewachungsbereich sinnvoll eingesetzt werden können“, sagte Tillich der „Freien Presse“. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) lehnt den Vorschlag jedoch strikt ab. Von den 12.000 Polizisten des Freistaates sind derzeit gesundheitsbedingt etwa 1000 nur eingeschränkt einsatzfähig. Tillich hatte deshalb vor kurzem erklärt: „Theoretisch könnte man eine hohe Zahl für den eigentlichen Polizeidienst untauglicher Polizeibeamter sofort abbauen, ohne dass sich an der Sicherheitslage etwas ändert oder es einen Polizisten weniger auf der Straße gäbe.“
Mit dieser Aussage hatte er lautstarken Protest bei der Polizeigewerkschaft geerntet. „Kollegen, die nicht mehr für den Streifendienst tauglich sind, gehen dennoch sinnvollen Tätigkeiten nach“, sagte GdP-Landesvorsitzender Matthias Kubitz. So würden diese Polizisten beispielsweise auf den Revieren eingesetzt, wo sie etwa Anzeigen entgegennehmen. Innenminister Markus Ulbig (CDU) hat dennoch die Idee Tillichs bereits aufgegriffen. So sollen 40 Polizisten, die nicht mehr für den Streifendienst infrage kommen, in den Justizdienst versetzt werden. Dort besteht Personalbedarf, nachdem durch den Fall Marwa Sicherheitslücken in sächsischen Gerichten bekannt wurden. Im Juli vergangenen Jahres hatte ein Mann mit einem in das Landgericht Dresden eingeschleusten Messer die Ägypterin brutal erstochen. Personenkontrollen gab es bis zu diesem Zeitpunkt nicht. Eine Aufgabe im Bewachungsdienst sei für die betroffenen Polizeibeamten auch unter sozialen Gesichtspunkten sinnvoller als etwa die Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand, meinen Innenminister Ulbig und Landespolizeipräsident Bernd Merbitz. Dagegen lehnt GdPChef Matthias Kubitz das Bewachen von Gerichtsgebäuden ab und spricht von polizeifremden Aufgaben. „Wir sind nicht der Selbstbedienungsladen des Justizministers“, so Kubitz. Zudem befürchtet die Gewerkschaft, dass am Ende sogar Justizvollzugsbedienstete entlassen werden und durch Polizeibeamte ersetzt werden könnten. Justizminister Jürgen Martens (FDP) versicherte aber, daran sei nicht gedacht. Gerichte zu bewachen oder Gefangene zu betreuen seien zwei völlig unterschiedliche Aufgaben, sagte Martens.



