Kompakt: Urteil zur Vorratsdatenspeicherung
MDR Sachsenspiegel vom 02.03.2010
Sachsens Datenschutzbeauftragter Schurig und Justizminister Martens haben die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts begrüßt. Der Staat dürfe seine Bürger nicht unter Generalverdacht stellen. Die Karlsruher Richter hatten die Massenspeicherung von Telefon- und Internetdaten zum Zweck der Strafverfolgung für unzulässig erklärt. 35.000
Bundesbürger hatten dagegen geklagt.
http://www.mdr.de/sachsenspiegel/7132637.html
3.03.2010



