Koalition verhindert Debatte über Ortschaftsrats-Bewerber

FP online 14.05.2009
FDP-Antrag im sächsischen Landtag kommt nicht auf die Tagesordnung Dresden (ddp-lsc). Die CDU/SPD-Koalition hat im Landtag eine Debatte über die Auslegung der Vorschriften für die Zulassung von Bewerbern als Ortschaftsräte verhindert. Das Regierungslager lehnte es am Donnerstag ab, einen auch von den anderen Oppositionsfraktionen unterstützten FDP-Antrag kurzfristig auf die Tagesordnung zu setzen. Der Parlamentarische Geschäftsführer der CDU-Fraktion, Heinz Lehmann, verwies dazu unter anderem auf einen Beschluss des Verwaltungsgerichts Chemnitz vom Mittwoch, wonach das Wahlvorschlagsrecht nur den im jeweiligen Wahlgebiet Wahlberechtigten zusteht. Im konkreten Fall ging es um die Ablehnung eines Wahlvorschlags der rechtsextremen NPD im Erzgebirge. Sie kann dagegen Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht einlegen. Die FDP hatte ihren Antrag damit begründet, dass derzeit Bewerber für die anstehenden Ortschaftsratswahlen am 7. Juni, die auf Kreisebene aufgestellt wurden, nicht zugelassen werden.
Die FDP hatte ihren Antrag damit begründet, dass derzeit Bewerber für die anstehenden Ortschaftsratswahlen am 7. Juni, die auf Kreisebene aufgestellt wurden, nicht zugelassen werden. Diese Rechtsauffassung der Regierung nannte FDP-Innenexperte Jürgen Martens "nicht vertretbar". Gerade kleine Parteien seien gezwungen, Bewerber für die Ortschaftsratswahlen auf Kreisebene zu bestimmen. "Wenn dies jetzt nicht mehr möglich sein soll, verletzt das die Parteien in ihren verfassungsmäßigen Rechten", kritisierte Martens. Er verwies zugleich darauf, dass dieses Prozedere bisher bei keiner der vergangenen Kommunalwahlen beanstandet worden sei. (ddp)



