Koalition verabschiedet verfassungswidriges Gesetz zum Glücksspielstaatsvertrag

Bekämpfung der Spielsucht ist Scheinargument zur Monopolsicherung
Der Sächsische Landtag hat heute das Gesetz zum Glückspielsstaatsvertrag mit den Stimmen der CDU/SPD-Koalition verabschiedet.
Dazu erklärt Dr. Jürgen Martens, innen- und rechtspolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag:
Nachdem die Koalitionäre zunächst die Behandlung des Gesetzentwurfes in den zuständigen Ausschüssen verbummelt haben, wurde die Angelegenheit im Eiltempo durchgezogen. Dies unter klarer Verletzung von Geschäftsordnung und Minderheitenrechten des Landtages.
Es geht der Koalition offensichtlich nur um eins: die Sicherung des Wettmonopols und damit von Staatseinnahmen für den Sächsischen Finanzhaushalt unter Ausschaltung von privaten Wettbewerbern.
Das Argument, man müsse die Bevölkerung vor der plötzlich entdeckten „Lottospielsucht“ schützen, ist angesichts von Lottojackpots in Millionenhöhe, die regelmäßig von staatlichen Lottogesellschaften bereitgestellt werden, scheinheilig. Es geht der Koalition auch darum, ihrem Ministerpräsidenten eine weitere Blamage zu ersparen, die ihm droht, wenn er in Sachsen das Ausführungsgesetz zum Glücksspielstaatsvertrag nicht vor der Jahreswende in „Sack und Tüten“ bringt.
Dabei wundert es nicht, dass das in aller Eile zusammen gezimmerte Gesetz klar gegen europarechtliche Bestimmungen, zum Beispiel dem Wettbewerbsrecht oder der Niederlassungsfreiheit verstößt. Die Koalition und die Staatsregierung nehmen damit sehenden Auges in Kauf, dass das Gesetz einer juristischen Anfechtung nicht standhalten wird. CDU/SPD ignorieren dabei außerdem, dass in der Endkonsequenz Schadenersatzforderungen in Millionenhöhe auf den Freistaat und damit den sächsischen Steuerzahler zukommen können.
13.12.2007



