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Koalition legt neues Versammlungsgesetz vor

Verbote und Auflagen bei Demonstrationen

Ostthüringer Zeitung 02. November 2009


Dresden (ddp). CDU und FDP haben jetzt ein neues Versammlungsgesetz für Sachsen vorgelegt. Nach dem von beiden Landtagsfraktionen beschlossenen Entwurf sollen mit der Dresdner Frauenkirche und dem Leipziger Völkerschlachtdenkmal zwei Orte künftig in besonderer Weise von Demonstrationen verschont bleiben, wenn die Gefahr von Ausschreitungen besteht.

Entsprechende Erleichterungen von Versammlungsverboten gelten dem Papier zufolge auch zum Jahrestag alliierter Luftangriffe

auf Dresden am 13./14. Februar für die gesamte nördliche Altstadt und die südliche innere Neustadt in Dresden. Damit setzt Schwarz-Gelb eine Ankündigung im Koalitionsvertrag um. Darin war eine Änderung des Versammlungsrechts bis 3. Februar

2010 angekündigt worden, „um Extremisten in Sachsen deutliche Grenzen zu setzen“. Mit einem ähnlichen Versuch war vor einem Jahr der damalige Justizminister Geert Mackenroth (CDU) gescheitert. Zwar verabschiedete das CDU/ SPD-Kabinett am 12. Februar 2008 einen Gesetzentwurf, der damals noch mehr Orte wie auch sogenannte Erinnerungstage vor dem Missbrauch des Demonstrationsrechts bewahren sollte. Dieser wurde aber im Landtag gestoppt. Mackenroth warf dem Koalitionspartner SPD eine Blockade vor.


Auch sein Amtsnachfolger Jürgen Martens (FDP) gehörte damals zu den Kritikern des Papiers. Die Fraktionschefs Holger Zastrow (FDP) und Steffen Flath (CDU) sprachen am Donnerstag in Dresden von einer „Regelung mit Augenmaß“. Ziel sei es, dass das neue Gesetz bereits zu Jahresbeginn in Kraft trete und die Stadt Dresden damit „einen Aufmarsch der Extremisten“ schon im Februar 2010 unterbinden könne. Zum Jahrestag der Luftangriffe von 1945 waren in der Vergangenheit Tausende Rechtsextremisten in Dresden aufmarschiert und zogen auch Gegendemonstranten an. Die Linke kündigte

Widerstand gegen den Gesetzentwurf an. „Würde der Gesetzentwurf vom Landtag beschlossen, könnte jede örtliche Verwaltung

nach Belieben entscheiden, an welchen Tagen beziehungsweise Orten sie die Versammlungsfreiheit außer Kraft setzen will“, kritisierte ihr Rechtsexperte Klaus Bartl. Er sprach von einer „prophylaktischen Aufhebung der Versammlungsfreiheit“.

2.11.2009