Kleine Amtsgerichte sollen fusionieren
Freie Presse, 03. Januar 2011
Alle Gerichtsstandorte bleiben im Zuge der geplanten Verwaltungsmodernisierung erhalten. Dies verspricht Sachsens Justizminister JürgenMartens (FDP). Etliche Amtsgerichte verlieren aber ihre Eigenständigkeit.
VON HUBERT KEMPER
DRESDEN — Sächsische Amtsgerichte mit einer Minimalbesetzung von fünf Richtern müssen um ihre Selbstständigkeit bangen. Das ist die Konsequenz aus den Plänen, die Minister Jürgen Martens (FDP)
in der Justiz erörtern und am 25. Januar seinen Kabinettskollegen vorstellen will. „Ziel von Zusammenschlüssen von zwei Gerichten ist die Aufrechterhaltung eines leistungsfähigen Betriebs.“ Das sei mit fünf Richtern nur schwer zu gewährleisten, sagte Martens. Er strebe eine Zahl von acht bis zehn Richtern an. An der Zahl von 30 Standorten von Amtsgerichten will er nicht rütteln.
Die Prüfung für die Umsetzung der Justizreform umfasst auch die Amtsgerichte im Erzgebirgskreis, nämlich Annaberg und Marienberg sowie Aue und Stollberg. Auch nach einer möglichen Fusion werden die sanierten Gebäude weiter genutzt. Eine solche Zusammenlegung würde den Gerichten aber die Möglichkeit eröffnen, bestimmte Verfahrensarten an einem Ort zu konzentrieren. So könnten beispielsweise Strafverfahren und Familiensachen jeweils an einem Ort verhandelt werden. Der Bürger und die schnelle Erledigung seiner Verfahren müssten im Mittelpunkt stehen, meinte der Minister. „Im Übrigen muss die Justiz auch demografische Veränderungen nachvollziehen.“Nahezu 640 von derzeit 8600 Stellen im sächsischen Justizapparat will Martens bis 2020 einsparen. Das soll durch Altersabgänge und Nutzung von „Effizienzfortschritten“ erfolgen, die er sich vom Einsatz neuer Informationstechnologie verspricht. So werden 3000 Mitarbeiter mit dem EDV-System „Forum Star“ ausgestattet, das zahlreiche Vorgänge in den Geschäftsstellen der Gerichte von bisherigen Routinetätigkeiten befreien soll. Rund zehn Prozent des bisherigen Arbeitsbedarfs könnten damit eingespart werden, so Martens. Von den Fusionsplänen könnten auch die sechs Landgerichte Bautzen, Chemnitz, Dresden, Görlitz, Leipzig und Zwickau betroffen sein, ohne dass deren Standorte infrage gestellt werden. Die Sorge um eine Aufgabe der Landgerichte in Görlitz oder Bautzen hatte zuletzt im ostsächsischen Raum für Diskussionen gesorgt. Dort haben die Gerichte mit knapp einem Dutzend Richtern eine „kritische Größenordnung“.



