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Katastrophe beim sächsischen Katastrophenschutz verhindern!

Pläne der Bundesregierung bedrohen knapp 500 Fahrzeuge in Sachsen


Gefahrenabwehr im Katastrophenfall ist Aufgabe der Länder. Bisher werden die Länder dabei vom Bund unterstützt. Dem Freistaat Sachsen stehen derzeit 497 Fahrzeuge für den Katastrophenschutz wie bespielweise Krankenwagen und Löschfahrzeuge zur Verfügung. Diese Zahl geht aus einer Kleinen Anfrage der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag hervor (Drucksache 4/8929). Die Wagen werden von Landkreisen, kreisfreien Städten und privaten Hilfsorganisationen genutzt.


Derzeit erarbeitet die Bundesregierung ein neues Konzept für den Katastrophenschutz. Nach den Planungen des Bundes sollen ab 2008 die Feuerwehren und Hilfsorganisationen bundesweit nur noch über 2.500 statt 8.500 Sanitäts-, ABC- und Löschfahrzeuge des Bundes für den Einsatz bei Naturkatastrophen und Terroranschlägen verfügen.

Dazu erklärt Dr. Jürgen Martens, innenpolitischer Sprecher der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag:


"Wenn die Bundesmittel wie geplant gekürzt werden, ist die Arbeitsfähigkeit des Katastrophenschutzes in Sachsen in Gefahr. Länder und Kommunen könnten die nötigen Investitionen kaum allein aufbringen. Wir fordern die sächsische CDU/SPD-Koalition daher auf, sich bei der Großen Koalition in Berlin für die Interessen des Freistaats einzusetzen. Eine Katastrophe beim Katastrophenschutz muss verhindert werden.


Fünf Jahre nach der Flut wissen die Menschen in Sachsen noch genau, wie unverzichtbar die schnelle Hilfe in der Not ist. Ein funktionierender Katastrophenschutz rettet im Krisenfall Menschenleben. Deshalb muss die Staatsregierung auf Bundesebene gegen die geplanten Kürzungen kämpfen.


Vor allem der drohende Wegfall der ergänzenden Ausstattung beim Brandschutz wäre in einigen Landkreisen nicht zu verkraften. Bereits jetzt haben die Feuerwehren im ländlichen Raum mit erheblichen Problemen zu kämpfen. Nach den Plänen der Bundesregierung wäre allein im Niederschlesischen Oberlausitzkreis mit dem Verlust von sieben Löschgruppenfahrzeugen zu rechnen."


Kleine Anfrage: Neuordnung des Katastrophenschutzes


15.10.2007

22.10.2007