Justizminister kritisiert Daten-Speicherung
SZ 15.03.2010
Jürgen Martens (FDP) befürchtet auch nach dem jüngsten Verfassungsurteil keine Sicherheitslücken.
Herr Martens, Bundesinnenminister Thomas de Maizière hat nach dem Karlsruher Urteil zur Vorratsdatenspeicherung vor einer Sicherheitslücke gewarnt. Zu Recht?
Kaum, zumindest war das eine etwas einseitige Bewertung. Das Verfassungsgericht hat die Normen, die die Vorratsdatenspeicherung regeln, für null und nichtig erklärt. Das kommt nicht sehr oft vor. Das Gericht hat keinen Weg mehr gesehen, die Normen durch eine verfassungskonforme Auslegung zu retten. Diejenigen, die eine Schutzlücke annehmen, übersehen, dass die Grunddaten von Handy- und Internetkunden erhalten bleiben und zu Vertragszwecken von den Providern für einen erheblichen Zeitraum gespeichert werden. In diesem Rahmen dürfen die Strafverfolgungsbehörden, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, auch weiterhin auf die gespeicherten Daten zurückgreifen.
Wie lange?
Bei Prepaid-Karten sind es nur zehn Tage. Bei Normalverträgen geht es um Zeiträumem von zwei bis drei Monaten. In laufenden Verfahren kann ständig gespeichert werden. Da geht nichts verloren. Allenfalls die zunehmende Flatrate-Nutzung kann Probleme aufwerfen.
Was stört Sie daran, dass die Telefon-, Handy- und Internet-Daten gespeichert werden?
Zunächst einmal muss ich doch fragen, warum der Staat wissen muss, wann ich wo mit wem wie lange telefoniert habe? Aus einer solchen Information kombiniert mit anderen kann man sehr genaue Rückschlüsse ziehen, manchmal sogar über den Inhalt des Gesprächs. Es geht auch nicht nur um einige, sondern um alle Bürger, völlig unabhängig davon, ob sie jemals ins Visier der Strafverfolger geraten. Wer solche Daten sammelt, schafft zudem immer neue Anwendungsbereiche. Ein Beispiel: Die zentrale Erfassung von Bankkonten wurde zur Bekämpfung von Geldwäsche und Steuerhinterziehung eingeführt. Demnächst sollen private Gläubiger mithilfe dieses Registers Auskunft darüber bekommen, wo ihre Schuldner Konten haben.
Der Bund der Kriminalbeamten sagt, die Polizei musste wegen der Vernichtung der Verbindungsdaten Hunderte Ermittlungsakten schließen.
Ich habe mich letzte Woche mit Vertretern dieses Verbandes getroffen. Auf meine Frage, um welche Verfahren es sich handelt, habe ich keine Antwort erhalten. Zudem wird gerne übersehen, dass die Löschung von Daten, die zulässigerweise an die Ermittler übermittelt worden sind – wir reden hier von der Aufklärung von besonders schweren Straftaten – vom Gericht gar nicht angeordnet wurde.
Besteht aus Ihrer Sicht akuter Handlungsbedarf?
Akuten Handlungsbedarf gibt es in Sachsen aufgrund der Gerichtsentscheidung nicht. Wir haben jedes Jahr etwa 200000 Ermittlungsverfahren. In rund 200 Fällen, also nur in etwa ein Promille haben die Ermittler überhaupt auf die Vorratsdaten zurückgegriffen –- ob das dann erfolgreich war, ist zudem offen. Bei dieser Größenordnung Milliarden von Verbindungsdaten zu speichern, ist offensichtlich außerhalb jeder Verhältnismäßigkeit – zumal für einen gewissen Zeitraum die Daten erhalten bleiben.
Sind Ihnen Fälle aus Sachsen bekannt, bei denen Straftäter nur mithilfe der sechsmonatigen Vorratsdatenspeicherung gefasst werden konnten?
Nein, davon habe ich bisher nichts gehört.
Das heißt, Sie halten ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung für unnötig?
Ich lehne es ab, über neue Gesetze nachzudenken, bevor ich nicht weiß, wozu wir sie brauchen. Es scheint mir ein Reflex von Sicherheitspolitikern zu sein, ständig nach neuen Gesetzen zu rufen, wenn das Verfassungsgericht die bisherige Lösung kurz zuvor eindeutig für verfassungswidrig erklärt hat. Das hat mit seriöser Gesetzgebung wenig zu tun.
Sie würden keine Ausnahme zulassen wollen für schwerwiegende Straftaten?
Bei Mord, Totschlag, Drogendelikten oder Terrorismus kann die Polizei doch ohnehin Telefongespräche überwachen und aufzeichnen.
Ist die EU-Richtlinie zur Datenspeicherung kein Grund?
Die EU-Richtlinie ist geschaffen worden, um Handy-Rechnungen für den Kunden nachvollziehbar zu machen und damit die Anbieter von Telekommunikationsleistungen in Europa keine ungleichen finanziellen Belastungen wegen national unterschiedlich langer Speicherfristen tragen müssen. Die Richtlinie basiert also gar nicht auf einer Rechtsgrundlage zur polizeilichen Zusammenarbeit und zur Terrorismusbekämpfung, sondern auf den Bestimmungen über den EUBinnenmarkt. Mit Strafrecht hat das nur am Rande zu tun. Auf diesem Gebiet hat die EU auch nur eine sehr eingeschränkte Regelungskompetenz. Es ist eine Perversion des EU-Rechts, dass ausgerechnet diese Richtlinie hauptsächlich für die Strafverfolgung genutzt wurde.
Das Gespräch führte Karin Schlottmann



