Justizminister hütet „heiße Luft“ wie ein Staatsgeheimnis

Aufklärungswillen der Staatsregierung in der Verfassungsschutzaffäre war nur Zwecklüge
Zu Äußerungen des sächsischen Justizministers, wonach zwei Gutachten die Verfassungswidrigkeit des Untersuchungsausschuss in der mutmaßlichen Korruptionsaffäre feststellen und daher keine Übergabe der Akten des Verfassungsschutzes möglich sei, erklärt der innen- und rechtspolitische Sprecher der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag, Dr. Jürgen Martens:
„Die Staatsregierung will in der Verfassungsschutzaffäre eine parlamentarische Untersuchung verhindern. Schon vor Monaten haben CDU und SPD beteuert, Licht ins Affärendickicht bringen zu wollen. Der Wille zur Aufklärung war offenbar nur eine Zwecklüge, um unbeschadet über das Sommerloch hinweg zu kommen.
weiterlesen »
Erst wurde die große Aufklärung versprochen, dann schob das Innenministerium lapidar Bedenken der Staatsanwaltschaft vor und nun bestellt Mackenroth zwei Gutachten, um die Herausgabe der Akten zu verhindern. Mackenroths Verhalten ist eine grobe Missachtung des Parlaments.
In der Verfassungsschutzaffäre hat die Staatsregierung längst jede Glaubwürdigkeit verloren. Während der Innenminister behauptet, der Inhalt der Akten sei nichts als heiße Luft, hütet der Justizminister diese heiße Luft wie ein Staatsgeheimnis.“
Der Umgang der Regierung mit dem Parlament hat inzwischen ein klägliches Niveau erreicht, wenn der Justizminister nach Ablauf einer auch mit den Stimmen von CDU und SPD im Ausschuss gesetzten Frist über die Medien mitteilen lässt, man gebe die Akten nicht heraus.“
17.09.2007



